Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (212 3) § 1 Nachfinanzierung stationäre Kartenterminals 1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass aufgrund der Marktsituation zum Ende des zweiten Quartals 2018 für die folgenden bereits an die Telematikinfrastruktur ange- schlossenen Praxen (Standorte mit 4 – 6 Zahnärzten sowie Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten) eine Unterfinanzierung bzgl. der Kosten der stationären eHealth-Karten- terminals besteht. 2 Für Standorte mit 4 – 6 Zahnärzten beträgt diese Unterfinanzierung 230,- EUR brutto und für Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten 460,- EUR brutto. 3 Der GKV-Spitzenverband verpflichtet sich, diese Finanzierungslücke zu schließen und eine Finanzierung im Rahmen der Spitz- abrechnung gem. § 6 Abs. 6 GFinV zu über- nehmen. 4 Die Pauschale erhalten Praxen, die bis Ende des vierten Quartals 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, soweit nicht eine abweichende Rege- lung getroffen wird. § 2 Nachfinanzierung SMC-B 1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass aufgrund der Marktsituation zum Ende des zweiten Quartals 2018 für die bis dahin an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxen eine Unterfinanzierung bzgl. der Kosten der SMC-B in Höhe von 91,20 EUR besteht. 2 Der GKV-Spitzenverband ver- pflichtet sich, diese Finanzierungslücke zu schließen und eine Finanzierung im Rah- men der Spitzabrechnung gem. § 6 Abs. 6 GFinV zu übernehmen. 3 Die Pauschale er- halten Praxen, die bis Ende des zweiten Quartals 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, soweit nicht eine ab- weichende Regelung getroffen wird. § 3 Beobachtung der Marktentwicklung 1 Die Vertragspartner sind sich einig, den Markt im zweiten Halbjahr 2018 zu beob- achten. 2 Wenn sich bis zum 31.12.2018 neue Erkenntnisse, insbesondere über die Entwicklung der Marktpreise oder anderer signifikanter Veränderungen der am Markt befindlichen anbietenden Dienstleister er- geben, nehmen die Vertragspartner umge- hend Verhandlungen zur Anpassung dieser Sondervereinbarung auf. § 4 Abwicklung 1 Die jeweiligen Kassenzahnärztlichen Ver- einigungen melden im Rahmen der Spitz- abrechnung zum 31.01.2019 die tatsächlich an die Praxen ausbezahlten Pauschalbeträge, erhöht um die aus der Unterfinanzierung gem. §§ 1 und 2 entstandene Summe. 2 Die jeweiligen Kassenzahnärztlichen Ver- einigungen wickeln die Nachzahlung mit den anspruchsberechtigten Praxen gem. §§ 1 und 2 ab. § 5 Inkrafttreten 1 Die Vereinbarung tritt zum 01.10.2018 in Kraft. 2 Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Inkrafttreten zu ver- öffentlichen. Sondervereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., in Köln, und dem GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., in Berlin, im Zusammenhang mit der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und der Pauschalen-Vereinbarung Bekanntmachungen #infotagedental www.infotage-dental.de München · 20. Oktober Messe München · Halle B6 Frankfurt/M. · 9./10. November Messe Frankfurt · Halle 5.0/5.1 Fortbildung Innovationen Die dentale Welt zu Gast in Ihrer Region. Beratung

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