Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2036) liegt die Grenze bei 48 Stunden pro Woche. Soweit die Regel. Keine Regel ohne Aus- nahme, zumal im Gesundheitssektor: „Not- fälle, in denen Erwachsene nicht zur Verfügung stehen“ (§ 21 (1) JArbSchG) beziehungsweise „im ärztlichen Notdienst“ (gemäß § 16 (2) 10 JArbSchG). Ebenso wichtig: Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen werden. Die Ruhepausen müssen bei mehr als 4,5 bis zu sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit 60 Minuten betragen. B wie Berichtsheft Als Ausbilder sind Sie angehalten, Ihre Auszubildende(n) ein Berichtsheft führen zu lassen (vgl. § 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA). Dies ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung. F wie Fehlzeiten/Krankmeldungen Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihre Auszu- bildende häufiger krank ist als Ihre restlichen Mitarbeiter. Arbeitgeber in der Bundes- hauptstadt müssen besonders viele Krank- meldungen ihres Berufsnachwuchses hin- nehmen – fast doppelt so viele wie im Frei- staat Bayern. Immerhin können Sie als Aus- bildungsbetrieb laut Arbeitsrecht schon eine Krankmeldung am ersten Tag der Arbeits- unfähigkeit verlangen. Dies muss aber zuvor mündlich oder schriftlich (im Ausbildungs- vertrag) vereinbart worden sein. W wie Wochenenddienste/Feiertagsarbeit Im ärztlichen Notdienst dürfen jugendliche Auszubildende auch sonnabends und sonn- tags eingesetzt und ausgebildet werden (§ 16 und § 17 JArbSchG). Sie als Praxis- inhaber müssen dabei auf einen tatsäch- lichen Lerneffekt achten, dürfen die Auszu- bildende also nicht als bloßen Lückenfüller betrachten. Für Feiertage gilt: „Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt wer- den.“ (§ 18 JArbSchG) Z wie Zeugnis Ohne die Zustimmung der Auszubildenden darf kein Grund für das (vorzeitige) Ausbil- dungsende angegeben werden. Was eben- falls nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden darf: - einmaliges Fehlverhalten - Krankheiten - außerbetriebliches Verhalten (zählt zum Privatbereich) - Tätigkeit in einer Interessenvertretung - Straftaten (nur im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis) - Drogen- und Alkoholprobleme Das vollständige Rechte-und-Pflichten-A-bis-Z finden Sie unter https://www.zm-online.de/ news/praxis/von-a-wie-arbeitsmittel-bis- z-wie-zeugnis. Im DGB-Ausbildungsreport 2018 ist die ZFA wiederholt unter den Berufen mit den schlechtesten Bewertungen zu finden. Es stellt sich für uns die Frage: Ist die Ausbildung zur ZFA schlecht oder wird sie nur schlechtgeredet? Die Ergebnisse der DGB-Ausbildungsreporte relativieren sich schon allein deshalb, weil sie auf den Aussagen von lediglich 371 ZFA beruhen (hier beispielhaft Ausbildungsreport 2014). An der Studie des DGB-Ausbildungsreports 2018 haben insgesamt 14.959 Aus- zubildende aus 25 Berufen teilgenommen – die berufsbezogenen Zahlen werden gar nicht mehr ausgewiesen! Der ZFA-Anteil dürfte aber ähnlich gering wie in den Vorjahren ausfallen und damit die Repräsentativität der Aussagen der DGB-Ausbildungsreporte deut- lich einschränken. Denn nach unseren eigenen Erhebungen, die auch in das BiBB-Panel einfließen, wurden 2017 bundesweit über 12.000 Neuverträge für ZFA abgeschlossen. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit sprechen wir daher von mehr als 30.000 Beschäftig- ten, die aktuell eine Ausbildung zur ZFA absolvieren. Der Beruf der ZFA verlangt ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Verant- wortungsbewusstsein und ein schnelles Reagieren auf wechselnde Arbeitssituationen. Ausbilder beklagen häufig die sinkende Bildungs-, Sozial- und kommunikative Kompetenz der Bewerberinnen. Der DGB-Ausbildungsreport setzt hier die persönliche Beurteilung der Ausbildungsqualität mit der Ausbildungszufriedenheit gleich und stellt diese wiederum in einen direkten Zusammenhang mit der Ableistung von Überstunden. Dass dabei wenig positive Ergebnisse herauskommen, kann nicht wirk- lich überraschen. Damit endlich Fakten an die Stelle von Spekulationen treten, hat der BZÄK-Vorstand jüngst eine Studie zur Berufs- und Arbeitszufriedenheit der ZFA in Auftrag gegeben, um die Situation realistisch bewerten und praxisorientierte Schlussfolgerungen für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ziehen. Die (Landes)Zahnärztekammern bieten schon heute Unterstützung an: Sie beraten ausbildungswillige Praxen etwa bei der Vertrags- gestaltung, bei Ausbildungsinhalten, arbeitsrechtlichen Fragen, der schulischen Ausbildung oder Prüfungsangelegenheiten. Ein zusätzliches Quäntchen an persönlichem Engagement bei der Ausbildung unserer ZFA, ein respektvoller Umgang miteinander und natürlich auch eine leistungsgerechte Bezahlung sind aber sicherlich nötig, um zukünftig die Attraktivität des Berufsbilds ZFA zu verbessern Dr. Sebastian Ziller, MPH Leiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Schlechte oder schlecht geredete Ausbildung? S TATEMENT BZÄK Foto: zm-dg 24 Praxis

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