Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2038) Nachdem 2013 die „aufsuchende zahn- ärztliche Betreuung“ für sozialversicherte Patienten eingeführt und 2014 durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) der Kreis der Anspruchsberechtigten um Men- schen mit Demenz und psychischen Erkran- kungen oder mit einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI erweitert wurde, hat sich die Anzahl Pflegebedürftiger bereits auf über 2,9 Millionen erhöht. Dazu zählen aber auch Versicherte, die Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII erhalten, so dass die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten auf zahnärztliche Prävention nunmehr circa 3,8 Millionen beträgt. Nicht nur Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen mit den präventi- ven Maßnahmen vertraut gemacht werden, sondern auch alle Pflegekräfte (einschließ- lich der pflegenden Angehörigen und der Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste). Ohne deren aktive tägliche Mithilfe ist ein nachhaltiger Erfolg, das heißt eine ver- besserte Mundgesundheit der Anspruchs- berechtigten, kaum denkbar. Um es vorweg zu sagen: Das Ziel, mehr Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu erreichen, ist kein fachlich-wissenschaftliches, sondern ein organisatorisch-finanzielles Problem. Es ist davon auszugehen, dass weder die Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen oder der ambulanten Pflegedienste noch die pflegenden Angehörigen über Kennt- nisse der angestrebten zahnmedizinischen Prävention zur Vermeidung von Karies und Parodontopathien sowie zur notwendigen Pflege von herausnehmbarem, kombinier- tem oder herausnehmbar/festsitzendem Zahnersatz haben. Unter diesem Gesichts- punkt sind nicht nur Schulungen der Pflege- kräfte notwendig, sondern gleichzeitig die Bereitstellung entsprechender Schulungs- unterlagen. Darüber hinaus sind für die „Mundgesundheitsaufklärung“ und Moti- vation zur Eigenhilfe der Pflegebedürftigen ebenfalls Pflegemittel erforderlich, die zur Mund-, Zahn- und Prothesenpflege beson- ders geeignet sind und die tägliche Arbeit der Pflegekräfte entlasten. Die Initiative Handicap Unter dem Namen „Initiative Handicap“ und basierend auf den Erfahrungen bei der Einführung von Schulungen und Materia- lien zur Gruppenprophylaxe in Westfalen- Zahnmedizinische Prävention in der Pflege Kein Erfolg ohne die richtige Schulung Rolf Hinz Die jahrelangen Bemühungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Politik und Krankenkassen vom dringenden Handlungsbedarf der zahnmedizinischen Prävention und Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu über- zeugen, hatten Erfolg: Ihr Anspruch auf zahnmedizinische Prävention und Auf- klärung ist in 22a SGB V gesetzlich verankert, seit dem 1. Juli 2018 gültig und schließt Menschen in Pflegeheimen oder in häuslicher Pflege ebenso ein wie von ambulanten Pflegediensten oder in der Zahnarztpraxis betreute Menschen. Ein Beispiel, wie die tägliche Erinnerung an die Mund- und Zahnersatzpflege aussehen kann: „Pflegeposter zur täglichen Motivation“. Ältere Menschen vergessen häufig das Gehörte und damit auch die Anweisungen zur Mund- und Zahnersatzpflege. Drei verschiedene DIN-A4-große laminierte Poster mit Abbildungen zur Pflege von Total-Prothesen, zur Pflege des partiellen Zahn- ersatzes und zur systematischen (KAI-)Zahnpflege. Die Pflegeposter können im Bad seitlich neben dem Spiegel angebracht werden und erinnern den Pflegebedürftigen – und auch das Pflegepersonal – täglich an die Zahn- und Prothesenpflege. Alle Fotos: Prof. Hinz Prof. Rolf Hinz Porträt: privat 26 Politik
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