Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2039) Lippe wurden zur notwendigen Mund- hygiene und Prothesenpflege Schulungs- materialien für die Pflegekräfte entwickelt, die längst überfällig sind, da ein Großteil der Pflegebedürftigen auf die Mithilfe oder gar auf die völlige Übernahme der Mund- und Prothesenpflege durch Pflegepersonal angewiesen ist. Auf die vorgeschlagene verbesserte Ausbildung der Pflegekräfte im Rahmen einer seit 2013 in Aussicht gestellten „Pflegereform“ zu warten, ist momentan weder zielführend noch hilf- reich. Selbst wenn bei einer dreijährigen Ausbildung an drei Tagen das Thema Zahn- medizin in die Lehrpläne aufgenommen wird, ist erst nach über einem Jahrzehnt mit einer möglichen Verbesserung zu rechnen, um in allen Stufen und für alle Beteiligten die Einführung der Prävention für Pflegebedürftige zu unterstützen und zu erleichtern. Dabei ist die Forderung zur notwendigen Schulung von Pflegekräften beileibe nicht neu – und ihre positive Wirkung hinreichend belegt: In einer Pilotstudie des Departments für Pflegewissenschaften der Universität Witten/Herdecke wurde festgestellt, dass eine Schulung des Pflegepersonals zur Mund- gesundheit bereits nach mehreren Wochen zu einem deutlich verbesserten Pflegezustand im Mundbereich führte und Zahnbeläge er- heblich reduziert waren. Auch die Prothesen der Bewohner waren besser gepflegt als bei der nicht geschulten Vergleichsgruppe. 2005 wurde eine Studie der Münchner Zahnärzte und der AOK Bayern zur Verbesserung der Versorgung in Pflegeheimen durchgeführt. Im Fazit der Studienergebnisse heißt es: „[...] in enger Kooperation mit dem Pflege- personal ist dieses in die Lage zu versetzen, die tägliche Zahn-, Mund- und Prothesen- pflege durchzuführen. Voraussetzung dafür seien Schulungsmaßnahmen, Sensibilisie- rung und praktische Anleitung.“ Auch K. D. Bastendorf hält eine generelle Schulung der Pflegekräfte mit zwei Grund- seminaren zu den Themen „Allgemeine Zahnerkrankungen“, „Zahnerkrankungen im Alter“ und „Altersgerechte häusliche und professionelle Prävention“ für geeignet, die Mundgesundheit der Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern. Für Menschen mit Behinderungen wurde 2005 in Berlin ein Mundgesundheitsprogramm initiiert und durchgeführt, um Betreuer von Wohnein- richtungen zu motivieren und fortzubilden. Die Wirksamkeit des Programms wurde 2008/09 und 2013/14 untersucht – und festgestellt, dass nachhaltige positive Verhaltensänderungen der Mundhygiene- maßnahmen bei Erwachsenen mit Behinde- rungen eingetreten waren, was gleichzeitig auch ihre Lebensqualität verbesserte. Die Mundgesundheitsaufklärung kann nach dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) an qualifi- zierte Mitarbeiterinnen, wie an eine ZMP, eine ZMF oder eine DH delegiert werden (nicht an Auszubildende!). Das hat auch Kollege Elsäßer, Referent für Behinderten- zahnheilkunde erkannt und stellt mit Recht fest: „Da es sich bei den neuen Leistungen teilweise um delegierbare Leistungen han- delt, müssen wir auch unbedingt unsere Mitarbeiterinnen schulen.“ Fazit Die Einbeziehung der Pflegekräfte zur ver- besserten Mundgesundheitsförderung nach entsprechender Schulung und Motivation hat einen hohen Stellenwert. Das von der Initiative Handicap entwickelte Schulungs- material und Hilfsmittel wie die vorgestellte für Pflegebedürftige geeignete Pflegezahn- bürste sollen den Einsatz in Pflegeheimen vereinfachen und vor allem praktikabler machen, um der großen Anzahl von Pflegebedürftigen und Menschen mit Be- hinderungen zu mehr Zahngesundheit zu verhelfen und ihren gesetzlichen Anspruch auf Prävention und Aufklärung zu erfüllen. Prof. Dr. med. dent. Rolf Hinz Körnerstr. 23, 44623 Herne prof.hinz@praxis-hinz.de Beispiel für eine für Pflegebedürftige geeignete Pflegezahnbürste, die vom ORMED-Institut für Orale Medizin an der Universität Witten/Herdecke (Prof. Gängler und Dr. Lang) in Zusammen- arbeit mit Dr. Hinz-Dental entwickelt wurde. Sie zeichnet sich durch die Anordnung getrennter und unterschiedlich langer Borstenfelder aus, die eine Zahnzwischenraumsäuberung ermöglichen. Gleichzeitig ist die Bürste für die Säuberung des kombinierten Zahnersatzes mit Geschieben, Konuskronen und Implantaten geeignet und auch Totalprothesen lassen sich damit gut reinigen. Am Ende des Bürstengriffs befindet sich eine integrierte Entfernungshilfe für stramm sitzenden partiellen Zahnersatz. Die fünf Funktionen in einer Bürste kommen den Pflegebedürftigen wie auch den Pflegenden entgegen: Es muss nur auf eine Bürste geachtet und bei der Intensivpflege benutzt werden. 27

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