Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2096) dass die stärker betroffenen und sehr emp- findlichen Zähne 26, 36 und 46 mit Stahl- kronen versorgt und Zahn 16 neu versiegelt werden sollte (Abbildungen 6 bis 8). Somit kann die Entscheidung der Extraktions- therapie noch hinausgezögert werden. Sie wird in der Regel vom Kieferorthopäden im Lauf des neunten Lebensjahres des Patienten getroffen. Mit etwa neun Jahren ist die Extraktionstherapie, wenn notwendig, meist am sinnvollsten, da sich zu dieser Zeit der Zahnkeim des zweiten Molaren am güns- tigsten nach mesial entwickelt. Andernfalls sollte dann, aus parodontalen Gründen, spätestens mit dem 15. Lebensjahr eine definitive Überkronung stattfinden. Vor der Behandlung wurde den Eltern er- klärt, dass die definitive Entscheidung manchmal erst während der Behandlung fallen kann, beispielsweise wenn es doch zu einer Pulpabeteiligung kommt und somit eine sofortige Extraktionstherapie sinnvoller erscheint. Ebenso sorgfältig sollte im Voraus ein möglichst schonendes und ausreichendes Anästhesieverfahren gewählt werden. Abzu- wägen sind die Kooperationsbereitschaft des Kindes, die Anzahl und der Grad der Schädigung der zu behandelnden Zähne und die eventuell zu erwartenden Probleme bei der Lokalanästhesie. In diesem Fall war die Entscheidung zur ITN- Behandlung durch den Hauszahnarzt schon abgeklärt. Die Vorbehandlung mit Fissuren- versiegelung konnte trotz guter Compliance des Kindes nur mit unvollständiger/fehlen- der Schmerzausschaltung stattfinden. Bei manchen Kindern kann man bereits das Entstehen eines sogenannten „Schmerz- gedächtnisses“ beobachten: Anhaltende und wiederkehrende Schmerzen können dazu führen, dass die sensiblen und schmerzleitenden neuralen Strukturen emp- findlicher werden und schon auf relativ schwache Signale reagieren. Im Extremfall kann bereits ein normaler Reiz eine Schmerzempfindung auslösen. Prognose: Aufgrund der guten Compliance des Patienten als auch der Eltern ist der weitere notwendige Behandlungsverlauf als positiv einzuschätzen. Sowohl eine später notwendige definitive Überkronung oder alternativ eine Extraktionstherapie mit fol- gender kieferorthopädischer Behandlung wird voraussichtlich mit einer intensiven zahnärztlichen prophylaktischen Betreuung positiv verlaufen. Trotzdem darf – vor allem in solchen Patienten- fällen mit Vorerkrankungen – die psychische Belastung des Kindes durch den erhöhten therapeutischen Aufwand nicht vergessen oder unterschätzt werden. Mit der aktuellen Versorgung, die sich oft über mehrere zeit- intensive Sitzungen erstreckt, ist die Therapie nicht abgeschlossen, da diese in der Regel nur eine mittelfristige oder langzeitproviso- rische Restauration darstellt. Stahlkronen der Sechsjahrmolaren sind ähn- lich anzuwenden wie die etwas besser be- kannten Stahlkronen im Milchgebiss. Im Gegensatz hierzu ist jedoch auf eine mög- lichst schonende Präparation zu achten, um genügend Substanz für die spätere defi- nitive Versorgung zu erhalten, die bis zum 15. Lebensjahr erfolgen sollte. Die konfektionierten Kronen kommen in den Fällen zur Anwendung, wenn die Zähne zumindest über einen gewissen Zeitraum erhalten werden sollen, die Defekte jedoch zu groß für die Füllungstherapie sind. Leider ist die Präparation der Sechsjahr- molaren oft zeitraubender und geht meist mit erheblichem Substanzverlust einher. Nach versuchter schonender tangentialer Präparation mesial und distal sowie Reduk- tion der Höhe um circa 1,5 mm wird die entsprechende Kronengröße ausgewählt. Abbildung 6: Röntgenkontrollein ITN, Bissflügel rechts und links vom 26.05.2011 Abbildung 7: Stahlkrone in ITN vom 26.05.2011 Abbildung 8: Befund nach ITN vom 26.05.2011 84 Zahnmedizin
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