Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2021) konzernbeherrschten Fachgebiet nicht mehr niederlassen und an- stellungswillige Kolleginnen und Kollegen sind an den Konzern als Arbeitgeber gebunden. Warum also tut sich die Politik so schwer, gerade in dem so sensiblen Bereich der medizinischen und zahn- medizinischen Versorgung keine strengeren Regeln für den Zugang von Fremdinvestoren zu schaffen? Meine mehrfach geäußerte Behauptung, Fremdinvestoren und Private-Equity-Gesellschaften würden allein getrieben von Renditebestrebungen in den zahn- ärztlichen Markt investieren, stützt sich neben den Recherchen z. B. der Fondsprospekte auch zunehmend auf Berichte junger Kol- leginnen und Kollegen, die in von Fremdinvestoren betriebenen Z-MVZ arbeiten oder gearbeitet haben. Erheblicher Leistungs- druck mit z. B. abendlichem Ertragsrapport, strenge Vorgaben für renditeorientierte Therapieentscheidungen und interkollegialer Konkurrenzdruck scheinen nicht unüblich zu sein. Grundprinzipien der freiberuflichen Tätigkeit wie fachliche Weisungsungebundenheit sowie Patienten- und Gemeinwohlverpflichtung scheinen wenig Beachtung zu finden. All das verträgt sich nur schwer mit Frei- beruflichkeit, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit des zahnärztlichen Berufsstands. Und da es so gerne in der politischen Diskussion vergessen wird, sei es wiederholt: Dieses ist kein Selbst- zweck, sondern unabdingbare Grundvoraussetzung für eine ärztliche Tätigkeit, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Zahnärzte sind Heilberufler und keine Gewerbetreibenden. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, Fremdinvestoren, die dem Kapital und der Rendite verpflichtet sind, in der ambulanten Versorgung nicht zum Zuge kommen zu lassen. Unsere umfangreichen politischen Aktivitäten und Gespräche sowie die breite Medienpräsenz, die wir in den letzten Wochen zu diesem Thema erreichen konnten, lassen mich hoffen, dass das diesbezügliche Fenster in der Gesundheitspolitik noch nicht geschlossen ist. Für eine suffiziente und individuelle Versorgung führt auch in Zukunft kein Weg an den ausschließlich ihren Patienten verpflichteten Praxiseigentümern vorbei. Es sei denn, man will eine industrielle Zahnheilkunde und opfert die Freiberuflichkeit. ´ Für eine suffiziente und individuelle Versorgung führt auch in Zukunft kein Weg an den ausschließlich ihren Patienten verpflichteten Praxiseigentümern vorbei. 9

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