Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2104) Interessant ist dabei die Vorgehensweise der Ratingagentur. Geschäftsführer Michael Franke erklärt, was genau verglichen wurde: „Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen allein die Vertragsunterlagen, die der Kunde ausgehändigt bekommt, insbesondere das Bedingungswerk.“ Im Einzelnen ging die Ratingagentur so vor: Eine Abfrage der Leistungen von den Versicherern findet nicht statt. Ausgewertet und interpretiert werden von den Analysten nur die Unterlagen, die der Antragsteller er- halten hat. Auch werbliche Unterlagen oder Leis- tungszusagen des Versicherers, die keine vertragliche Grundlage haben, werden nicht berücksichtigt. Damit stellt die Ratingagentur sicher, dass sie nur den vertraglichen Leistungsanspruch des Kunden prüft, den er im Notfall auch vor Gericht einklagen könnte. Der Grund: Leistungsversprechen der Versicherer können jederzeit geändert werden. Dass dieser besondere Fokus auf den bedin- gungsseitigen Regelungen wichtig ist, zeige sich zum Beispiel beim Thema Veneers, be- tont Franke. Wenn Verblendungen nur all- gemein benannt werden, sei davon auszu- gehen, dass der Versicherer nur im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit leistet. Keramikverblendungen wären damit nicht versichert und Kunststoffverblendungen auch nur im sichtbaren Bereich. Auch weitere vertragliche Einschränkungen neben der reinen Leistung wurden von den Fachleuten berücksichtigt. Das gilt etwa für die Frage, ob der Versicherer auf die Mög- lichkeit verzichtet, in den ersten drei Vertrags- jahren ordentlich kündigen zu können. Der Verzicht ist sogar ein Ausschlusskriterium für die Top-Bewertungen: Wer nicht verzichtet, bekommt weder ein FFF noch ein FF+. Weitere Punkte des Ratingverfahrens, bei denen es zu deutlichen Unterschieden der Versicherer kommen kann – obwohl die pro- zentuale Erstattungszusage für Zahnersatz und damit die Qualität auf den ersten Blick gleich erscheint –, sind beispielsweise: die Anzahl der versicherten Implantate je Kiefer die Leistungshöchstbeträge in den ersten Vertragsjahren die Leistungshöhe für die Professionelle Zahnreinigung (falls mitversichert) Franke: „Mit dem besonderen Fokus auf die Bedingungswerke inklusive der Berück- sichtigung von Mindeststandards für die Top-Ratings stellen wir sicher, dass der Kunde nur den verlässlichen, garantierten Leistungsanspruch bis zum Vertragsende aufgezeigt bekommt.“ mth Für die zm haben Franke und Bornberg beispielhaft die Tarife ausgewählt, die bei Zahnersatz mindestens ein FFF für „hervor- ragend“ und bei Zahnbehandlung mindes- tens ein FF+ für „sehr gut“ erreichen: Zahnzusatzversicherungen Was macht eine Top-Versicherung aus? Die Ratingagentur Franke und Bornberg aus Hannover hat 276 Tarife zur Zahnbehandlung und 347 zum Zahnersatz verglichen und 22 davon mit „sehr gut“ (FF+) und/oder „hervorragend“ (FFF) bewertet. Wer herausfinden will, wie gut die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wirklich sind, muss das Bedingungswerk im Detail prüfen. Nur dort steht verlässlich, beispielsweise wie viele Implantate pro Kiefer abgesichert sind. Foto: adobe.stock - Berchtesgaden Michael Franke ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmen Franke und Bornberg GmbH und Franke und Bornberg Research GmbH sowie Gesell- schafter der versdiagnose GmbH. Seit 1987 untersucht und bewertet er als Versicherungsanalyst Versicherungs- produkte. 1995 veröffentlichte er das erste qualitative Rating im deutschen Markt. Foto: S. Neuenhausen 92 Praxis
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