Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19
zm 108, Nr. 19, 1.10.2018, (2166) Nach aktueller Gesetzeslage müssen alle Praxen in Deutschland bis zum 31. Dezember 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebun- den sein. Erfüllt eine Praxis diese Vorgabe nicht, droht per Gesetz faktisch ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Fakt ist aber auch, dass bis Ende Juli lediglich rund 8.000 Zahnarzt- praxen an die TI angeschlossen wurden. Dass bis Ende Dezember alle 45.000 Praxen ans Netz gehen, erscheint aus Sicht der Kassenzahn- ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ausgeschlossen. Ärzten und Psychotherapeuten geht es ähnlich. Hoffnung macht die am 12. September gestartete Online-Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“. Eingereicht wurde sie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bun- destages von der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Petra Reis-Berkowicz. Nur 8.000 von 45.000 Praxen sind angebunden Ziel der Initiatorin ist, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeich- ner zu gewinnen. Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundes- gesundheitsministerium die gesetzliche Frist für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 1. Januar 2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden. Reis-Berkowicz argumentiert in der Petition, dass die „bestehenden Rahmenbedingungen so problematisch“ seien, „dass sich die meis- ten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können“. Eine nutzbringende Digitalisierung des Gesundheitswesens dürfe nicht zulasten der Ärzte und Psychotherapeuten gehen. „Denn diese sind nicht dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Geräte größten- teils noch nicht zugelassen und auf dem Markt verfügbar sind“, be- tont die KVB-Vorsitzende. Die gesetzlich vorgesehene Einführungs- frist müsse daher verlängert werden. Die Bestellungen stapeln sich bei wenigen Herstellern Klare Rückendeckung kommt von der Vertragszahnärzteschaft. Die KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Ländern unterstützen ausdrücklich die Petition von Reis-Berkowicz. „Als Berufs- stand setzen wird uns bekanntlich seit Langem für eine Verlängerung dieser sinnlosen Frist ummindestens ein Jahr ein und haben diese be- rechtigte Forderung an die Politik unter anderem auch durch diverse Beschlüsse unserer Vertreterversammlungen vielfach untermauert“, sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für die TI zuständige stellver- tretende Vorstandsvorsitzende der KZBV. „Denn dass bis Ende 2018 alle 45.000 Praxen ans Netz gehen, erscheint aus Sicht der KZBV und auch weiterer Beteiligter völlig ausgeschlossen.“ Noch immer würden sich bei den wenigen Herstellern die Bestellungen der Zahnärzte für die Konnektoren stapeln. „Im Hinblick auf die Anbindung an die TI sind die Sanktionen also mehr als ungeeignet und werden von uns als gänzlich untaugliches Instrument für die Beschleunigung komplexer Abläufe mit vielen Akteuren grundsätzlich abgelehnt“, betont Pochhammer. „Wir lassen uns nicht für eine Marktsituation haftbar machen, die wir nachweislich nicht zu verantworten haben, die wir nicht steuern können und für die wir folglich auch nicht zur Kasse gebeten werden wollen! Der Vorstand der KZBV ruft daher alle Zahnarztpraxen in Deutschland auf, die Initiative der Ärzteschaft per Unterschrift zu unterstützen!“ Über 3.000 Mitzeichner (Stand 20. September) haben dies bereits getan – wer regelmäßig auf die Webseite des Petitionsausschusses geht, sieht dass die Zahl der Mitzeichner seit dem Start der Petition am 12. September stetig steigt. Zwischenzeitlich verhinderten tech- nische Probleme den Zugriff, daher hat sich die Mitzeichnungsfrist nun bis zum 16. Oktober verlängert. nb Die Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematik- infrastruktur“ wurde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages registriert mit der Nummer 83590. Sie kann online über die Webseite https://epetitionen.bundestag.de/ oder durch einen schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Ziel ist, bis zum 16. Oktober 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Erst dann besteht die Möglichkeit, das Anliegen der Ärzteschaft und Zahnärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen. Anbindung an die Telematikinfrastruktur Zahnärzte und Ärzte fordern Fristverlängerung per Petition Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten haben den Gesetzgeber bereits dazu aufgefordert, die Frist zu verlängern, bis zu der alle Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Jetzt soll eine Petition den Druck verstärken. Zur Unterzeichnung aufgefordert sind nicht nur alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sondern ebenso alle von der TI tangierten Personenkreise und Mitwirkende. Foto: adobe.stock - Tierney 10 Politik
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