Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19
zm 108, Nr. 19, 1.10.2018, (2203) Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse ge- nerell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür In welcher Höhe und in wel- cher Frequenz werden Zu- schüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Ein- schreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig ge- macht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertrag- lichen Regelungen mit Kassen- zahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorie- rungsgestaltung des Zahnarz- tes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steige- rungssatzes oder durch Fest- preise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BKK Gildemeister Seidensticker Ja a) Versicherte ab 18 Jahren erhalten jährlich einen Zu- schuss für eine PZR in Höhe von 60 % des 2,3-fachen Satzes der Gebührenord- nung für Zahnärzte (max. 65 EUR je Kalenderjahr) über einen besonderen zahnärztlichen Versor- gungsvertrag (Zahnärztli- che Genossenschaft West- falen-Lippe). Bis zu einem Erstattungsbetrag von 50 EUR werden die Kosten so- gar zu 100 Prozent erstat- tet. b) Im Rahmen des Gesund- heitskontos ist ein jährlicher Zuschuss von bis zu 220 Euro möglich. a) Ja b) Nein Nein Nein, Zahnärzte sollen ihre Preise frei gestalten. Der Zuschuss beträgt 60 % des 2,3-fachen Satz der Gebüh- renordnung für Zahnärzte (max. 65 EUR pro Jahr). Nimmt der Zahnarzt mehr oder weniger, erhöht oder verringert sich der Eigenan- teil des Versicherten ent- sprechend. Nein BKK HMR Ja a) Bei Zahnärzten, die am Wahltarif ‚Zahnbehand- lung Exclusiv“ teilneh- men werden einmal im Jahr 60 % der Kosten, maximal 65 EUR erstat- tet. b) Bei nicht teilnehmen- den Zahnärzten werden pro Jahr bis zu 50 EUR der eingereichten Privat- rechnung(en) erstattet. a) Einschreibung in den Wahltarif ist erforderlich, jedoch ohne Kosten für den Versicherten mög- lich. b) Die Erstattung der Sat- zungsleistung (maximal 50 EUR) ist auch ohne Einschreibung möglich. Nein a) Ja. Es wird der 2,3 fa- che Satz als Regelsatz und die Anzahl der be- handelten Zähne bei der Ermittlung des Zuschus- ses zugrunde gelegt. b) Nein Nein ǩ ū "5<I( ū %>935= Ǩ #5<2CD148C9F5B ?=@?C9D5 565CD97E>7CJ5=5>D ǩ= 45 ?B1<31B5 *5=5>D
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