Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 108, Nr. 19, 1.10.2018, (2161) Regelverstöße bei Werbemaßnahmen Wettbewerbsrecht – Was ist erlaubt, was nicht? 80 Die erste digitale Gesundheitsakte von GKV und PKV Alles „Vivy“? 92 Z AHNMEDIZIN Japanische Studie Bruxismus verschlimmert Parodontitis 36 Der besondere Fall mit CME Hämangiom oder vaskuläre Malformation? 38 Postervortrag auf der Jtg. der DGMKG Anästhesievergleich: ILA oder IANB? 78 Notfallmedizin Reanimation nach Zahnsanierung 86 MKG-Chirurgie Rekonstruktion mit Titanmesh 104 M EDIZIN Repetitorium Mikrobiom Individuelles bakterielles Getümmel 98 P RAXIS PZR-Übersicht 2018 Diese Kassen zahlen! 42 EU-Vertriebsverbot Halogen, auf Wiederseh’n! 84 Die Henrici-Kolumne zu Ihren Praxisfragen Übernahme: Worauf muss ich achten? 90 G ESELLSCHAFT Hilfseinsatz in Indien Dr. Lila will es wieder tun 94 Praxis unter Denkmalschutz Vom Sanierungsdrang durchströmt 102 M ARKT Neuheiten 112 R UBRIKEN Nachrichten 34 Termine 60 Formular Meldungen unerwünschter Wirkungen von Medizinprodukten 76 Bekanntmachungen 110 Impressum 120 Zu guter Letzt 138 84 80 102 Wer in der Zahnmedizin mit Pauschalpreisen wirbt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Was erlaubt ist und was nicht. Foto: Wettbewerbszentrale Wenn in Ihrem Wartezimmer noch Halogenlampen hängen, sollten Sie über neue Lampen nachdenken. Es gibt jetzt eine EU-Verordnung. Foto: stockphoto-graf Der Fall zeigt die Resektion eines Ameloblastoms und die anschließende Rekonstruktion mit Titanmesh. Foto: Bojer 5

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