Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19
zm 108, Nr. 19, 1.10.2018, (2206) Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR über- nommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Se- lektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig ge- macht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelun- gen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Fest- legung des Steigerungssat- zes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleis- tet? BKK Scheufelen Ja Erstattet werden 100 % einer PZR bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 50 EUR, 50 % des darüber hi- nausgehenden Teils des Rechnungsbetrags, ins- gesamt höchstens 75 EUR einmal jährlich. Der Versicherte muss das 18. Lebensjahr vollendet ha- ben, die PZR wird von einem Vertragszahnarzt durchgeführt. Nein Nein Nein Nein BKK Schwarzwald- Baar-Heuberg Ja Zuschuss von 85 % der entstandenen Kosten bis maximal 50 EUR einmal im Kalenderjahr. Nein Nein Nein Nein BKK Stadt Augsburg Ja Nur im Rahmen eines Bonus- programms - - - Ja BKK Technoform Ja Erstattet wird für die erste PZR ab dem 18. Lebensjahr (beim Zahnarzt des Vertrau- ens) 40 EUR im Kalen- derjahr. Die zweite PZR bekommen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bei Zahnärzten des Ko- operationspartners DENT-NET einmal im Kalenderjahr kostenlos über die Versicherten- karte. Der Zuschuss bis 40 EUR hängt nicht von Wahltarifen oder Selek- tiverträgen ab. Die volle Kostenüber- nahmeerklärung gibt es aber nur bei Ein- schreibung in den Ver- trag. Nein Bei der Übernahme der zweiten PZR über Ver- sichertenkarte greift der Festpreis bei DENT- NET. Die zahnärztliche Vor- sorgeunter-suchung wird in den beiden Bo- nus-programmen Top- fit und Youngfit als Maßnahme anerkannt. 50 Übersicht PZR 2018
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