Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 108, Nr. 19, 1.10.2018, (2207) Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse ge- nerell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür In welcher Höhe und in wel- cher Frequenz werden Zu- schüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Ein- schreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig ge- macht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertrag- lichen Regelungen mit Kassen- zahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorie- rungsgestaltung des Zahnarz- tes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steige- rungssatzes oder durch Fest- preise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BKK VDN Ja a) Die Kosten werden in voller Höhe übernommen, sofern die PZR bei einem Vertragspartner (DENT- NET, Selektivvertrag) in An- spruch genommen wird. b) Bei Nichtvertragspart- nern wird die PZR im Rah- men des Bonusprogram- mes in Höhe von 30 EUR berücksichtigt (es müssen aber mindestens drei be- rücksichtigungsfähige Maß- nahmen im Bonus-pro- gramm nachgewiesen wer- den). a) Ja b) Nein Nein a) Ja b) Nein a) Nein b) Ja BKK Verkehrsbau Union (VBU) Ja a) Gemäß Satzung 2x30 EUR im Kalenderjahr, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden; b) Alternativ erfolgt ein- mal im Jahr die volle Kos- tenübernahme einer PZR bei einem Vertragszahn- arzt (dent-net/Indento) a) Nein b) Ja Nein a) Nein b) Ja Nein *5=5>D ǩ ū 5D13 ū 5= <EC E>CDCD?ɢ=?49ɥJ95BD5B <1C9?>?=5B 565CD97E>7CJ5=5>D ǩ= 45 ?B1<31B5

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