Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 108, Nr. 20, 16.10.2018, (2402) Das ZI untersuchte, in welchem Zeitumfang niedergelassene Ärzte und Psychotherapeu- ten für die medizinische Versorgung im Jahr 2015 zur Verfügung standen. Die Daten stammen von etwa 3.800 Einzelpraxen und 1.000 Gemeinschaftspraxen aus dem ZI-Praxis-Panel. Unterschieden wird in der Erhebung nach der Öffnungszeit, der Be- triebszeit (Öffnungszeit plus Arbeiten nach der Öffnungszeit) und der Leistungszeit (Betriebszeit plus Arbeiten außerhalb der Praxis). Demzufolge betrugen die wöchentlichen Öffnungszeiten in Einzelpraxen durch- schnittlich 33,5 Stunden, die Betriebszeiten lagen bei 38,8 Stunden. Da die Versorgung nicht alleine innerhalb der Praxen erbracht wird, fielen zusätzliche fünf Wochenstunden an Leistungszeit außerhalb der Praxisräume an, zum Beispiel durch Hausbesuche. Inklu- sive Praxismanagement und Fortbildungen steigt die Wochenarbeitszeit in der Summe auf 51,5 Stunden. Die Differenzierung nach Region lässt erkennen, dass im Umland liegende Praxen etwas höhere wöchentliche Öffnungs- und Betriebszeiten aufweisen als städtische und ländliche Praxen. Inhaber von Stadtpraxen haben mit durchschnittlich 50,6 Wochen- stunden eine etwas geringere Arbeitszeit als die niedergelassenen Ärzte auf dem Land (51,8 Wochenstunden) oder im Um- land (52,2 Wochenstunden). Vergleicht man die unterschiedlichen Facharztbereiche miteinander, zeigt die Erhebung, dass im internistischen Bereich die meisten Arbeits- stunden (58,1) anfallen. Die diversen medizinischen Fachbereiche werden in der Studie wie folgt definiert: Fachärztlicher Bereich I meint etwa Augen- heilkundler, Dermatologen, Gynäkologen oder HNO-Ärzte. Orthopäden, Radiologen, Chirurgen und Urologen werden zum fach- ärztlichen Bereich II gezählt. Dem internis- tischen Bereich werden alle Kollegen der Inneren Medizin „ohne beziehungsweise mit Schwerpunkten“ zugerechnet. Die Unterscheidung nach Fachbereichen ergab, dass Praxen des fachärztlichen Be- reichs II, des internistischen Bereichs und des neurologisch-psychiatrischen Bereichs über dem Gesamtdurchschnitt liegende wöchentliche Öffnungs- und Betriebszeiten aufweisen. Der Erhebung zufolge weisen Hausärzte mit durchschnittlich 31,8 Stunden pro Woche relativ niedrige Öffnungszeiten auf. Zugleich entfallen auf sie aber durch- schnittlich 6,9 Stunden pro Woche an Leis- tungszeiten außerhalb der Praxisräume. Viel Zeit für Papierkram Die Erhebung stellte auch zusammen, welche Aufgaben in der Zeit zu leisten waren. So entfielen von den 51,5 Stunden ganze 44,9 Stunden (87 Prozent) auf ärztliche Tätig- keiten, immerhin noch 36,3 Stunden (81 Prozent) im direkten Kontakt mit Patienten. Insgesamt etwa 14 Stunden pro Woche betrug der durchschnittliche Umfang von Arbeiten, die nicht im Kontakt mit Patienten erfolgen – Falldokumentationen, Zeiten für das Praxismanagement und Fortbildungen. In der Erhebung zeigt sich auch, dass bei einer Niederlassungszeit bis zu fünf Jahren die Öffnungs-, Betriebs-, und Leistungszeiten außerhalb der Praxisräume noch unter dem Gesamtdurchschnitt liegen. Alle drei Zeiten steigen mit zunehmender Dauer der Inhaber- schaft an. Erst bei Praxen mit einer Inhaber- schaftsdauer von 20 und mehr Jahren lässt sich wieder ein Abfallen der durchschnitt- lichen Öffnungs- und Betriebszeiten beob- achten. Mit durchschnittlich 5,8 Stunden pro Woche weisen die Praxen mit einer In- haberschaftsdauer von 20 und mehr Jahren im Vergleich zu den anderen Praxisalters- klassen zugleich den höchsten Wert bei den Leistungszeiten außerhalb der Praxis auf. Die an der Erhebung teilnehmenden Gemeinschaftspraxen wiesen im Schnitt je Praxis höhere Öffnungs- und Betriebszeiten sowie Leistungszeiten außerhalb der Praxis- räume aus als Einzelpraxen. Auch sind die durchschnittlichen Öffnungs- und Betriebs- zeiten der Gemeinschaftspraxen über alle Regionstypen hinweg hoch. sg Foto: Adobe Stock/BillionPhotos.com Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung So viel arbeiten deutsche Ärzte 51,5 Stunden – das ist die durchschnittliche Arbeitszeit von Ärzten in einer Woche, ergab eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Davon entfallen 14 Stunden auf Arbeiten, die keine direkte Versorgung des Patienten darstellen. Laut dem Jahrbuch 2017 der Kassen- zahnärztlichen Bundesvereinigung ka- men Zahnärzte im Jahr 2015 auf eine Gesamtarbeitszeit von 46,6 Stunden. Davon waren 34,5 Stunden (74 Pro- zent) reine Behandlungszeit, der Zeit- aufwand für die Praxisverwaltung betrug 7,8 Stunden (16,7 Prozent). 4,3 Stunden pro Woche (9,2 Prozent) beschäftigten sich die Zahnärzte mit sonstigen berufsbezogenen Tätigkei- ten – etwa Zahnarztlabor, Fortbildung oder Berufspolitik. \ Im Vergleich: Arbeitszeiten der Zahnärzte 110 Politik

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