Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 108, Nr. 20, 16.10.2018, (2307) demokratischen Gesellschaft selbstverständlich sein, Kolleginnen in standespolitische Funktionen zu wählen, zumal wenn der Anteil der Kolleginnen unter allen Kollegen rund 45 Prozent beträgt und unter den jungen Kolleginnen noch deutlich höher liegt. Da ist es selbstverständlich, dass man die Kolleginnen als wesentlichen Teil der Gesamtgesellschaft respektiert und ihre Expertise – nicht nur in frauenbezogenen Themen übrigens! – wertschätzt. Frauen können auch GOZ, Wirtschaft und Politik. Zudem besitzen Kolle- ginnen Ressourcen und Kompetenzen, die für eine überzeugende Politik unverzichtbar sind. Wir wissen alle, dass Zahnmedizin und Medizin immer „weiblicher“ werden aufseiten der beruflich Tätigen an den verschiedensten Stellen zwischen Klinik und Praxis – und wenn wir die jungen Menschen glaubhaft davon über- zeugen möchten, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, sollte dies auch von authentischen Politkerinnen erfolgen. Nur so können wir einen Beitrag zur Erhaltung der Praxen und letzt- endlich zum Erhalt der Freiberuflichkeit leisten, was jedem Geschlecht zugutekommt. Aber derzeit fehlt eindeutig eine Vorbildfunktion für die jungen Kolleginnen. Das wollen – und das müssen wir auch – ändern, denn wir brauchen die Kolleginnen in unserer Interessenvertretung nicht zuletzt auch deshalb, weil sie in absehbarer Zeit die Mehrheit in unserem Berufsstand repräsen- tieren werden und in die Verantwortung genommen werden müssen, diesen Berufsstand auch zu führen und die Zukunft klug zu gestalten. Zu guter Letzt: Wann wird Ihre Internetseite www.vdzae.de mit Inhalten gefüllt? Wir arbeiten mit Hochdruck daran und sie wird in Kürze online gehen. Auch hier können wir nicht ohne amtliche Kennnummern präsent sein, deshalb wird jetzt sehr zeitnah alles zusammen auf Grün gestellt. Die Fragen stellte Marko T. Hinz. ? Wie der Verband der ZahnÄrztinnen (VdZÄ) Ende September mitteilte, fordert er grundsätzlich eine „Übergangsquote“ für die Teilnahme von Zahnärztinnen an der Arbeit und das Stimmrecht in verschiedenen Gremien der Körperschaften ein. Konkret gemeint ist eine 30-prozentige Beteiligung von Kolleginnen in allen Gremien der Körperschaften – bei kleineren Leitungsorganen wie Kammervorständen zwei Positionen, bei KZV-Vorständen eine Position. Ab dem Jahr 2022, nach dieser Übergangsphase, fordert der Verband eine anteilige Quote gemäß dem Anteil der Zahn- ärztinnen in der jeweiligen Region. \ Was genau bedeutet „Übergangsquote“? Das VdZÄ-Modell Es gibt doch nichts Schöneres als zufriedene Patienten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz stehen Ihnen die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore als optimaler Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Mit dem fachgerechten Qualitätssicherungskonzept QS-Dental setzen die Labore ein klares Qualitäts-Markenzeichen. Durch QS-Dental wird Qualität aus Meisterhand konsequent und nachvollziehbar dokumentiert für eine noch bessere zahntechnische Versorgung. Sie können sich hier stets bester Ergebnisse sicher sein – zumWohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Ihr QS-Dental geprüftes Meisterlabor vor Ort finden Sie unter: WWW.QS-DENTAL.DE ZAHNERSATZ MIT QUALITÄTSVERSPRECHEN Da kann ich mir sicher sein! Q S - D e n t a l g e p r ü f t A u s V e r a n t w o r t u n g f ü r Q u a l i t ä t & S i c h e r h e i t ®

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