Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 108, Nr. 20, 16.10.2018, (2346) Nachdem zu Beginn des Jahres an vielen Stellen überrascht festgestellt wurde, dass die Frist zur Umsetzung der neuen Daten- schutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018 endet, gab es drei beteiligte Gruppen: – Zahnarztpraxen, die nach einer zeitnahen Lösung des Problems suchten, – Behörden, die sich der Übermacht der Thematik zu stellen versuchten, – Unternehmen, die das Ziel verfolgten, aus der Entwicklung Profit zu schlagen – mal mehr, mal weniger seriös. Gern verweise ich hier auf die zm 4/2018, in der sich intensiv mit den Vorkehrungen zum Datenschutz auseinandergesetzt wurde. Die Meinung vieler Experten: Eine fundierte Einschätzung der Situation auf Basis der ge- machten Erfahrungen wird voraussichtlich erst Ende 2018 möglich sein. Dabei sollte jedoch nicht aus den Augen gelassen wer- den, dass der Datenschutz kein Selbstzweck der Behörden darstellt, sondern vielmehr dem Schutz der Privatsphäre der Bürgerin- nen und Bürger dienen soll. Es ist zwar davon auszugehen, dass die Behörden der DSGVO aufgrund der vielerorts fehlenden Kapazitäten primär reaktiv begegnen. Zwei Wirtschaftsbereiche werden jedoch mit Sicherheit besonders im Fokus stehen: Finanzen & Gesundheit. Diese Bereiche arbeiten mit den sensibelsten Daten der Deutschen und bilden in der Öffentlichkeit die größte Angriffsfläche in Bezug auf mög- liche Datenschutzskandale. Ähnlich sensibilisiert sind wir, wenn es um Hygiene geht. Dass eine behördliche Über- prüfung keine Jubelstürme auslöst, ist ver- ständlich. Mitverantwortlich für das damit einhergehende mulmige Gefühl dürften auch bestehende Unsicherheiten sein. Viele Praxen wissen nicht, was sie konkret bei einer Begehung erwartet, da die Anforde- rungen der Prüfer breit gefächert sind. Für den Praxischef ist es zunächst wichtig, zu definieren, welche Punkte im Rahmen der Vorbereitung abgearbeitet werden müssen. Ihm obliegt es auch, dafür zu sorgen, dass sein Team vollständig über die Vorschriften informiert ist und dass jeder Mitarbeiter seine Aufgabe kennt. Es empfiehlt sich daher, möglichst schon in der frühen Phase der Vorbereitung eine Mitarbeiterin in die Planung ein- zubeziehen, die zumindest mit einem Teil der Themen vertraut ist. Gibt es in der Praxis zum Beispiel einen Datenschutz- oder einen Hygienebeauftragten, sollten hier alle Fäden zusammenlaufen und entsprechend organisiert werden. Zudem können Mitarbeiterinnen, die mit einer übergeordneten Auf- gabe im Zusammenhang mit dem QM-System der Praxis betraut sind, den Zahnarzt ebenfalls effektiv unterstützen. Umsichtig handelt ein Praxischef, wenn er diese Vertrauens- person bereits vor der Ankündigung einer Begehung durch Fortbildung mit umfassenden Informationen für die Aufgabe wappnet. Welche Bereiche interessieren den Prüfer besonders? Welche Prozesse wird er sich im Detail anschauen? Wenn diese Fragen beantwortet werden können, sollten bei der Begehung oder An- hörung selbst keine großen Überraschungen mehr auftreten können. Gehen Sie genauso vor wie der Prüfer. Dieser wird bei der In- spektion von Raum zu Raum gehen, wobei jeweils unterschiedliche Punkte wichtig sind, um Risiken, gleichbedeutend bei Hy- giene und Datenschutz, zu minimieren. Auch das Spielzeug regelmäßig desinfizieren Schon im Wartezimmer muss das Team beispielsweise darauf achten, dass die dort ausgelegten Zeitschriften den Wartebereich nicht verlassen und so Keime in die Behand- lungsräume getragen werden. Ebenso sollte das Spielzeug in der Kinderecke regelmäßig desinfiziert werden. Diesen Verantwortungs- bereich könnte der Zahnarzt seiner Rezep- tionskraft übertragen, sofern sich der Warte- bereich in der Nähe des Empfangs befindet. Gleiches gilt für den Datenschutz. Bleiben wir beim Beispiel Wartezimmer: Sie müssen garantieren können, dass Patienten keine Gespräche mit anderen Patienten an der Rezeption mithören können. Auch hier gilt es, bei allen Mitarbeitern ein entsprechendes Fachwissen und Bewusstsein zu fördern. Die Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen Praxisbegehungen sind Teamaufgabe 54 Praxis

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