Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 108, Nr. 21, 1.11.2018, (2442) „Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheits- wesen gemeinsam voranbringen“, betont Dr. Karl- Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Digitale Lösungen müs- sen dabei immer einen nachhaltigen und erkenn- baren Nutzen für alle Beteiligten haben.“ Eine elektronische Patientenakte, die diesem Anspruch gerecht werden soll, müsse daher auf breite Akzep- tanz stoßen und unnötige Bürokratie beseitigen. Dafür bedürfe es zunächst der Definition einheitlicher Schnittstellen, Standards und Bedienoberflächen für den Datenaustausch. „Für die Digitalisierung ist diese Einigung ein starkes Signal!“ Pochhammer: „Der Selbstverwaltung muss es mög- lich sein, Standards und Formate sowohl für die vertrags(zahn)ärztliche sowie auch für die sektoren- übergreifende Versorgung verpflichtend vor- zugeben. Für die Digitalisierung im Sinne von Patienten und Praxen ist diese Einigung bei der weiteren Umsetzung der ePA deshalb ein starkes Signal.“ Demnach ist als gemeinsame Grundlage für eine solche Akte das Modell der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesund- heitskarte (gematik) vorgesehen. Diese soll zunächst technische Anforderungen und Schnittstellen für die Hersteller von Konnek- toren und ePAs definieren. Dem Letter of Intent zufolge koordiniert der GKV-Spitzenverband einen Arbeitskreis, der die grundsätzliche Struktur der ePA festlegen soll. Im Ergebnis sollen die Daten in drei verschiedenen Bereichen abgelegt werden: Standard-, Kassen- und Versichertenbereich Standards für die elektronische Patientenakte Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Bundes- gesundheitsministerium (BMG) haben sich auf einheitliche Standards und eine zielgerichtete Aufgabenverteilung für die Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verständigt. Jetzt hat auch die Kassenzahnärztliche Bundes- vereinigung (KZBV) den Letter of Intent unterzeichnet. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den bisherigen Aktenmodellen gemäß § 291a SGB V Quelle: Letter of Intent Foto: momius - Fotolia.com 14 Politik

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