Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 108, Nr. 21, 1.11.2018, (2436) Foto: KZBV ” Ich rufe alle angeschriebenen Praxen ausdrücklich auf, sich am ZäPP zu beteiligen. Es kommt auf jede einzelne Zahnärztin und jeden einzelnen Zahnarzt an! Ende Juli 2018 war es soweit: Nach auf- wendigen Vorbereitungen gaben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder bundesweit den Startschuss für das neue Zahnärzte-Praxis- Panel, kurz ZäPP. Insgesamt haben rund 38.000 Zahnarztpraxen im Bundesgebiet die Erhebungsunterlagen erhalten. Was Ihnen im Vergleich zum Erhebungsbogen der vorigen Kostenstrukturerhebung der KZBV aufgefallen sein wird: Der neue Erhebungs- bogen ist deutlich umfangreicher. Warum? Die Anforderungen an eine repräsentative Datengrundlage sind erheblich gestiegen. Um im Austausch mit Krankenkassen, Schiedsämtern, Sozialgerichten und auch der Politik sprachfähig zu sein, bedarf es ausdifferenzierter Daten, mit deren Hilfe die Kosten- und Versorgungsstrukturen in der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Landes- und Bundesebene transparent dargestellt werden können. Ungeachtet dessen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich heute Verhandlungen über die Anpassung von Punktwerten und Menge nur noch in wenigen Fällen auf „vertragspartnerschaftlicher“ Ebene abbilden lassen, sondern vielmehr insbesondere der Verband der Ersatzkassen (vdek) hier diesen Pfad seit geraumer Zeit verlassen hat. Die Situation verhärtet sich in zunehmendem Maße und ist dadurch gekennzeichnet, dass man in keiner Weise mehr bereit ist, unseren berechtigten Punktwertforderungen nachzukommen, den Weg in das Schieds- amt beschreiten muss und letztendlich sogar das Sozialgericht bemüht. Ich bin mir sicher, dass Sie genauso wenig Verständnis für das Verhalten dieser Kranken- kassen entwickeln wie wir. Noch weniger nachvollziehbar erscheint die Haltung der Kassenseite, wenn man sich den Ausgaben- verlauf im Bereich der Zahnheilkunde an- schaut. In keinem anderen Leistungsbereich wird so erfolgreich und mit harten Fakten nachweisbar „Gesundheit“ produziert wie in der Zahnmedizin. Die Erfolge der Prä- vention sind einzig und alleine der Zahn- ärzteschaft zu verdanken und führen letzt- endlich dazu, dass sich die Morbidität wie z. B. im Bereich der Füllungen und Extrak- tionen rückläufig entwickelt. Wer sich dann in Schiedsamtsverhandlungen aufseiten der Krankenkassen hinstellt und unsere bisherige Kostenstrukturerhebung als interessengesteuert und wenig valide bezeichnet, handelt unseriös und würdigt in keiner Weise mehr das hohe Engagement der Zahnärzteschaft, die jeden Tag mit neuen bürokratischen Lasten und Reglementie- rungen überzogen dennoch versucht, eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitäts- gesicherte Versorgung sicherzustellen. Damit ist die Frage auch schon beantwortet: „Muss ich an ZäPP teilnehmen?“ Die Antwort kann nur „Ja“ lauten! Denn so ernüchternd und unverständlich die neue Ausrichtung der genannten Krankenkassen auf der einen Seite ist, so sehr sind wir auf unserer Seite gefordert, diesen „Fehdehandschuh“ aufzunehmen und in Schiedsämtern oder gar vor dem Bundes- oder Landessozialgericht mit harten Daten und Fakten zu überzeugen. Um die Neutralität und idealerweise die Unangreifbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten, wurde das renommierte Zentralinstitut für die kassenärztliche Ver- sorgung (Zi) mit der Durchführung und der Auswertung der ZäPP-Erhebung betraut. Ein weiterer Aspekt, der die Aussagekraft der Zahlen sicherstellt, ist die Bestätigung der betriebswirtschaftlichen Daten durch einen Steuerberater oder einen verwandten Beruf. Nur so ist es möglich, Schiedsämter und Sozialgerichte von der Seriosität unserer Argumente zu überzeugen. Uns ist bewusst, dass die Teilnahme am ZäPP Zeit kostet und die finanzielle Entschädigung, die bei Teilnahme gezahlt wird, nur ein Anreiz sein kann. Auch der persönliche Informations- gewinn durch Praxisbericht und Chefübersicht sollte Motivation genug sein, teilzunehmen. Allem voran aber muss die Erkenntnis jeder Vertragszahnärztin und jedes Vertragszahn- arztes stehen, dass wir für die angemessene Vergütung Ihrer Leistungen kämpfen und dies zukünftig nur noch auf der geforderten Datenbasis erfolgreich tun können. Wer nicht mitmacht, kann auch in Zukunft keine angemessenen Punktwerterhöhungen erwarten. Deshalb darf ich mich bei allen bedanken, die bereits teilnehmen und würde mich sehr freuen, wenn auch Sie dabei sind! ZäPP – Transparenz und starke Argumente für die Weiterentwicklung der Versorgung Martin Hendges Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV 8 Leitartikel

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