Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 108, Nr. 22, 16.11.2018, (2668) Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) legt für die PVS Pflichtvorgaben fest, deren Umsetzung beziehungsweise Einhal- tung bei der KZBV in einem Eignungsfest- stellungsverfahren nachzuweisen sind. Nur wenn ein PVS diesen Nachweis erbracht hat, erhält es eine Eignungsfeststellung und darf für die zahnärztliche Abrechnung eingesetzt werden. Grundlage der EDV-Statistik sind die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) übermittelten Daten, die automa- tisch bei Einreichung der Abrechnungen er- fasst werden. Diese Daten werden von der KZBV statistisch aufbereitet und veröffent- licht. Die Statistik über die elektronische Ab- rechnung zwischen Zahnarztpraxen und KZVen basiert auf der Anzahl der eingereich- ten Abrechnungsfälle. Für die Darstellung der Marktanteile der Praxisverwaltungssys- teme wurden sowohl die eingereichten Ab- rechnungsfälle als auch die elektronisch übermittelten Abrechnungen berücksich- tigt. Bei immer mehr KZVen erfolgt die Ab- rechnungen vollständig papierlos. Aber auch bei den KZVen, die in Einzelfällen noch Abrechnungen per Papier zulassen, liegt die Anzahl dieser Einreichungen bezogen auf die Anzahl Abrechnungsfälle bei höchstens einem Prozent. Seit Jahren ist eine Verringerung der Anzahl eingereichter Abrechnungen bei Zunahme der Fallzahlen zu beobachten. Ursache hier- für könnte der Rückgang der Zahl der Ver- tragszahnärzte sein, wobei die Anzahl ange- stellter Zahnärzte stetig zunimmt. Die Zahl der PVS-Anbieter sinkt Auch die Anzahl der Anbieter zahnärztlicher PVS ist in den letzten Jahren leicht zurückge- gangen. Im Hinblick auf die aufwendigen Entwicklungsarbeiten im Zusammenhang mit der Anbindung der Praxen an die TI ist EDV-Statistik TI-Anbindung wird Veränderungen bringen Nahezu alle Zahnärzte rechnen elektronisch ab. Aber das Praxisverwaltungs- system (PVS) ist kein starres Softwareprogramm – vertragliche und gesetzliche Regelungen müssen umgesetzt werden. Die größte Herausforderung ist derzeit sicherlich die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Anteil der einzelnen Praxissysteme an der elektronischen Abrechnung (KCH) CHARLY (solutio) 8,10% ChreMaSoft (CompuGroup Medical Dentalsysteme) 5,47% EVIDENT (EVIDENT) 5,75% DENSoffice (DENS) 4,86% LinuDent (Pharmatechnik) 3,18% DS-WIN-PLUS (Dampsoft) 27,94% Z1 (CompuGroup Medical Dentalsysteme) 25,74% Andere 18,96% Grafik 1 Quelle alle Grafiken: KZBV Anteil der einzelnen PVS an der elektronischen Abrechnung (KFO) Praxident A4 (h & k) 5,73% Andere 17,92 % DS-WIN-PLUS (Dampsoft) 15,70% ivoris (Computer konkret) 26,14% Ortho-Express (Computer Forum) 6,59% CHARLY (solutio) 7,36% Z1 (CompuGroupMedical Dentalsysteme) 15,70% EVIDENT (EVIDENT) 4,86% Grafik 2 104 Praxis
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