Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 108, Nr. 22, 16.11.2018, (2678) Vor der 4. Zivilkammer des Bielefelder Land- gerichts gab es nun eine Einigung, wie das Mindener Tageblatt berichtet. Das Mäd- chen erhält 13.000 Euro Schmerzensgeld sowie weitere 7.000 Euro für „zukünftig an- fallende Behandlungen“. Der Fall: Im Januar 2017 wurde das Mäd- chen von seinem Kieferorthopäden zu der Zahnärztin im Kreis Minden-Lübbecke über- wiesen: Um eine kieferorthopädische Wei- terbehandlung zu ermöglichen, sollte sie zwei Milchzähne ziehen. Einer davon – ein Eckzahn – war jedoch mittlerweile heraus- gefallen. An seiner Stelle befand sich bereits der bleibende Zahn, schreibt das Blatt. Bei der Anamnese soll die Zahnärztin ge- stutzt und sich daraufhin telefonisch bei dem Kieferorthopäden vergewissert haben, ob wirklich die beiden genannten Zähne ex- trahiert werden sollten. Dieser bejahte die Frage, weil er sich wohl auf ein Röntgenbild von 2014 verließ. 20.000 Euro Schadensersatz Obgleich es naheliegend war, dass sich „seither etwas im Kiefer der jungen Patien- tin getan haben musste“, verließ sich die Zahnmedizinerin auf die Aussage des Kolle- gen und zog – im festen Glauben, es handle sich um einen Milchzahn – den bleibenden Eckzahn. Erika Leimkühler, Fachanwältin für Medizinrecht und für Versicherungsrecht mit Kanzleisitz in Herford, sagte gegenüber den zm: „Das Schmerzensgeld ist mit 13.000 Euro höher als von uns ursprünglich mit der Klage beantragt. In meinen Augen, auch in denen des Sachverständigen, ist die- se Höhe gerechtfertigt, da in diesem Fall ein junges Mädchen einen Schaden erlitten hat. Schließlich wurde die Fehlextraktion im deutlich sichtbaren Frontzahnbereich vor- genommen. Meine Mandantin fühlt sich außerdem belastet, da sie als Jugendliche als Zwischenlösung mit einer herausnehmba- ren Prothetik im Frontzahnbereich medizi- nisch versorgt werden musste. Dadurch, dass erst in den Folgejahren eine endgültige Implantatversorgung stattfinden kann, könnten durch zwischenzeitlichen Kno- chenabbau zusätzliche Aufwendungen not- wendig erscheinen.“ Gutachter: „Das hätte nicht passieren dürfen“ Nach der zu erwartenden Lebensdauer der Implantate richtet sich die ebenfalls von der Beklagten zu zahlende Pauschale von 7.000 Euro für ebendiese künftig anfallenden Be- handlungen. „Das hätte nicht passieren dürfen“, zitierte die Lokalzeitung den als zahnärztlichen Sachverständigen geladenen Dr. med. dent. Matthias Plöger. Die fraglichen Zähne seien durch Form, Größe und Gesamterschei- nung deutlich voneinander zu unterschei- den, so der in Detmold niedergelassene Spezialist für Implantologie, Parodontologie und Funktionsdiagnostik. Aufgrund der ja offenbar aufgekommenen Zweifel hätte die Zahnärztin ein neues Röntgenbild anferti- gen müssen, betonte der Gutachter. mth Einigung vor dem Bielefelder Landgericht Veraltetes Röntgenbild: Bleibender Zahn statt Milchzahn extrahiert Einer heute 14-Jährigen hatte eine Zahnärztin im vergangenen Jahr statt eines Milchzahns einen bleibenden Zahn gezogen. Daraufhin verklagten die Eltern die Behandlerin. Beide Parteien einigten sich nun vor Gericht. Die verklagte Zahnärztin entfernte einen bleibenden Zahn statt eines Milchzahns. Das betroffene Mädchen erhält nun 13.000 Euro Schmerzensgeld sowie weitere 7.000 Euro für „zukünftig an- fallende Behandlungen“. Illustration: adobeStock - jpgon 114 zm–starter

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