Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 108, Nr. 22, 16.11.2018, (2576) Die zahnärztliche Approbationsordnung spiegele weder den wissen- schaftlichen Fortschritt noch die Präventionsorientierung der moder- nen Zahnheilkunde wider, stellte die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Kleinen Anfrage vom 10. Oktober fest und erinnerte in dem Zusam- menhang daran, dass die aktuelle Fassung der Approbationsordnung vorwiegend aus dem Jahr 1955 stammt. Nicht nur die wissenschaft- lichen Erkenntnisse, die Techniken und damit die zu vermittelnden Befähigungen hätten sich seitdem dramatisch weiterentwickelt, auch die Lernkonzepte seien heute andere als sechs Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Warum wird ihre Neufassung nicht endlich ver- abschiedet?, fragte die FDP daher die Bundesregierung. Bereits mehr als sieben Monate Stillstand Die Ausführungen der FDP verdeutlichen vornehmlich eins – die Ab- surdität und das Scheitern des politischen Verfahrens: „Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte eine vollständige Novellierung der Approbationsordnung umgesetzt werden sollen“, heißt es in der Anfrage. Zwar hätten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, die Novellierung „zügig abzuschließen“, doch seit der Verabschiedung des Koalitionsvertrags seien nun gut sieben Monate vergangen, ohne dass die Approbationsordnung in Kraft getreten ist. Nach jahrelangen Vorarbeiten sei vom Bundesgesundheitsminis- terium eine Neufassung unter Beteiligung der Länder wie der betref- fenden Körperschaften und Verbände entworfen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet worden. Zu einer Befassung und Verab- schiedung im Bundesrat sei es jedoch nicht gekommen, im Gegenteil: Der Bundesrat habe das Thema am 3. November 2017 von der Tagesordnung genommen, nachdem es keine Einigkeit der Bundesratsausschüsse über eine Beschlussempfehlung gab. „Seitdem hat es zum Thema Approbationsordnung keine Fortschritte mehr gegeben.“ Die Bundesregierung ist vor allem „sehr interessiert“ Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekre- tärin im Bundesgesundheitsministerium, antwortete im Namen der Bundesregierung am 5. November. „Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller über die Reformbedürftigkeit der zahnärztlichen Aus- bildung“, schreibt sie in einer Vorbemerkung. „Die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Bundesratsverfahren sieht keine weitere Beteili- gung der Bundesregierung vor“, heißt es weiter in dem Brief. „Die Bundesregierung ist nach Absetzung der Verordnung von der Tages- ordnung des Bundesratsplenums am 3. Novemver 2017 und am 19. Oktober 2018 mit den Ländern weiterhin im Gespräch. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zu er- langen und diese zeitnah verkünden zu können.“ ” Die Bundesregierung ist sehr an der Zustimmung des Bundesrates interessiert. Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, in der Antwort der Bundesregierung Was die Kosten der Umsetzung betrifft: In der Wirtschaft steige der Erfüllungsaufwand jährlich um rund 3 Millionen Euro. Für die Länder sei mit einer jährlichen Mehrbelastung von gut 5,6 Millionen Euro sowie mit einer einmaligen Belastung von knapp 8 Millionen zu rechnen. Auf die Frage, wie die neue Appropationsordnung diejenigen Zahn- ärzte tangiert, die sich für eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder MKG-Chirurige entscheiden, heißt es in der Ant- Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP zur ZApprO Scheitern mit Slapstick Warum wird die neue Approbationsordnung für Zahnärzte nicht verabschiedet?, fragte die FDP in ihrer Kleinen Anfrage die Bundesregierung. Die Antwort – fünf DIN-A4-Seiten – in einem Satz: Ja, die ZApprO ist reformbedürftig, die Novellierung unstrittig, man ist auch mit den Ländern im Gespräch, aber: „Das Bundesratsverfahren sieht keine weitere Beteiligung der Bundesregierung vor.“ Bu Foto: Framestock 12 Politik

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