Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 108, Nr. 22, 16.11.2018, (2577) Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Neue Approbationsordnung für Zahnärzte“ (Drucksache 19/5180) \ Der Bundesrat nahm das Thema Approbationsordnung für Zahnärzte von der Tagesordnung. Seitdem ist offenbar nichts mehr geschehen. \ Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart war, dass die Novellie- rung der Approbationsordnung für Zahnärzte zügig abgeschlossen werden sollte, hat die Bundesregierung offenbar nichts in dieser Richtung unternommen. Sie ist nur „weiterhin im Gespräch“, ohne dies zu konkretisieren. \ Die Kosten können eigentlich nicht der Grund für diesen Still- stand sein: Es entstehen einmalige Kosten von knapp 8 Millionen Euro und jährliche Kosten von 5,6 Millionen Euro. \ Durch diesen Stillstand bleibt es auch bei einer Zersplitterung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.. Mein Kommentar: Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat versagen bei der Aufgabe, endlich eine zeitgemäße Approbationsordnung zu verabschieden. Ich fordere Minister Spahn auf, für eine schnelle Verabschiedung zu sorgen. Wer sich zutraut, die CDU zu führen und Bundeskanzler zu werden, sollte doch in der Lage sein, für eine moderne Ausbildung von Zahnärzten zu sorgen. Dr. Wieland Schinnenburg, FDP Mitglied des Deutschen Bundestags Zahnarzt und Rechtsanwalt „Bundesregierung und Bundesrat versagen!“ K OMMENTAR VON D R . W IELAND S CHINNENBURG wort: Die Studiendauer verkürze sich durch die gemeinsame zahn- medizinisch-humanmedizinische Vorklinik, wodurch die für die fach- ärztliche Tätigkeit in MKG-Chirurgie erforderliche Doppelapprobation vereinfacht werde. Für die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oral- chirurgie gebe es keine Änderungen. Beteuerungen ändern nichts Weiss betont: „Die in der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen enthaltenen Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Kenntnis- und Eignungsprüfung sind grundsätzlich nicht umstritten. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung, die in ihrer jetzigen Form seit vielen Jahr- zehnten in Kraft ist und neueste wissenschaftliche Aspekte nicht mehr berücksichtigt, zu erlangen und diese als Ganzes zeitnah verkünden zu können.“ Diese Wiederholungen ändern jedoch nichts daran: „Seit dem 3. November 2017 hat es zum Thema Approbationsordnung keine Fortschritte mehr gegeben.“ ck Porträt: privat
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