Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 108, Nr. 22, 16.11.2018, (2588) Die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der zahnärztlichen Existenzgründer haben sich im Verlauf der letzten Dekade umfas- send verändert. Durch eine Reihe von Gesetzesnovellen wurden sukzessive die Berufsausübungsmöglichkeiten für Zahn- ärztinnen und Zahnärzte ausgeweitet und in diesem Zusammenhang auch die recht- lich zulässigen Formen der Praxisausübung erweitert. Eine Niederlassung kann mittler- weile auch in Form einer überörtlichen Be- rufsausübungsgemeinschaft, einer Partner- gesellschaft, einer Kapitalgesellschaft sowie eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) erfolgen [Kuntz, 2016]. Die Ausweitung von Handlungsoptionen wird von Soziologen als ein generelles Sig- num der Moderne beschrieben und in seinen ambivalenten Wirkungen problematisiert [Gross, 1994; Rosa, 2005]. Ambivalent wird diese Ausweitung insofern gewertet, als die Vervielfältigung der Optionen mit der gleichzeitigen Auflösung von Gewissheiten einhergeht. Die Entscheidung der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte für einen konkreten Berufsweg wird zunehmend komplexer empfunden, die überblickten Zeiträume werden (subjektiv) kürzer. Dabei muss die Entscheidung für eine Nieder- lassung nicht notwendigerweise eine Fest- legung für den gesamten Zeitraum der Berufstätigkeit bedeuten – bestimmender dürfte hier die bereits getroffene Wahl des Studienfachs Zahnmedizin sein. Die Bereitstellung von empirischen Daten soll in dieser Situation der „neuen Unüber- sichtlichkeit“ [Habermas, 1985] die not- wendige Transparenz schaffen beziehungs- weise diese verbessern, um niederlassungs- willigen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine gesicherte Basis für eine informierte Ent- Neues IDZ-Buch: Stand der Forschung zur Praxisgründung Die Zukunft der zahnärztlichen Niederlassung David Klingenberger Junge Zahnärzte und Zahnärztinnen wollen heute so arbeiten, wie es ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Die Niederlassung ist nicht mehr ein Muss, nur noch ein Kann. Für die eigene Praxis entscheiden sie sich, wenn das Gründungsumfeld und die Lebensbedingungen stimmen. Er geht, sie kommt. Junge Zahnärzte und, ja! auch junge Zahnärztinnen lassen sich immer noch nieder – zu ihren Bedingungen. Fotos: Adobe Stock_CandyBox Images 24 Praxis
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