Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

114 Anzeige Die Beiträge dieser Rubrik beruhen auf Informationen der Hersteller und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Kuraray wurde im Juni 1926 in Kurashiki von Magosaburo Ohara gegründet. Das Unter- nehmen nahm die Inlandsproduktion von Rayon auf – einer auch als Kunstseide bekann- ten chemischen Faser. Der Standort Kurashiki und die Herstellung von Rayon bestimmten den Namen – Kuraray. Die Entwicklung dieses Produktionszweigs schritt sowohl in Japan als auch auf der gesamten Welt sehr schnell vo- ran. Mit dem Eintritt in die Dentalindustrie und der Erfindung von Phenyl-P, dem ersten Adhäsivmonomer der Zahnmedizin, nahm die Erfolgsgeschichte von Kuraray ihren Lauf. Das daraus entstehende Original MDP-Mo- nomer beeinflusste die Zahnmedizin weltweit grundlegend. 1978 führte Kuraray das erste dentale Adhäsiv CLEARFIL LINER BOND F ein. Nachdem Kuraray das erste Adhäsivmono- mer in der Geschichte der Zahnmedizin syn- thetisiert hatte, wurde dessen molekulare Struktur 1981 systematisch verbessert, so dass ein Molekül mit größerer Haftwirkung zur Zahnhartsubstanz und darüber hinaus ei- -ner hohen Affinität für Metalloberflächen entstand. Das Ergebnis war das MDP-Mono- mer (10 Methacryloyloxydecylhydro- genphosphat), das aufgrund seiner besonde- ren Struktur und Eigenschaften überzeugte. Mit dem Original MDP-Monomer gelang es Kuraray als weltweit erstem Hersteller, die Haftkraft zu Hydroxylapatit (HAp) grundle- gend zu verbessern. Folgerichtig revolutio- nierte 1983 das erste adhäsive Befestigungs- komposit PANAVIA EX basierend auf demOri- ginal-MDP die Dentalwelt. Damit begann die Erfolgsgeschichte der Marke PANAVIA, dem Synonym für Zuverlässigkeit und höchste Haftkraft. Neben der Fähigkeit, sich mit Hy- droxylapatit zu verbinden, zeichnet sich das Original-MDP auch durch eine überaus starke Haftung an Metall und Zirkonoxid aus. Die Ursache? Ein unerreichter Reinheitsgrad. Seit nunmehr 40 Jahren entwickelt Kuraray Pro- dukte, geleitet durch das Streben nach japani- scher Perfektion. Besonders die Ästhetik, die Zuverlässigkeit und der Erhalt des natürlichen Zahns werden in der Entwicklung der Produk- te verfolgt – der Caries Detector PANAVIA oder der Goldstandard CLEARFIL SE Bond ver- einen höchste Qualität mit höchster Ästhetik. Eine Weiterentwicklung der Produkte und die stetige Anpassung auf die Bedürfnisse der Zahnmedizin treiben Kuraray an. Im April 2012 vereinten Kuraray Medical Inc. und No- ritake Dental Supply Co., Ltd. ihre Kräfte und wurden zu Kuraray Noritake Dental Inc. Mit dem Zusammenschluss dieser zwei interna- tionalen Unternehmen, war das Ziel von Ku- raray Noritake, Synergien in den Bereichen Entwicklung, Produktion und Sales zu schaf- fen, erreicht. Damit wurde die Präsenz in Ja- pan sowie international gestärkt. Der Eintritt in die Zahntechnik mit innovativen Produkten wie der KATANA Zirconia Multi-Layered Serie oder den CZR- und EX-3-Verblendkeramiken ermöglicht Kuraray, High-End Produkte für die komplette Versorgung des Patienten auf höchstemNiveau anzubieten. Die Einführung des KATANA Zirconia-Blocks im September 2018 ist ein Produkt, welches das zahntechni- sche Know-How mit der Zahnmedizin ver- eint. Der KATANA Zirconia-Block ermöglicht Restaurationen imChairside-Bereichmit einer hohen Festigkeit und gepaart mit höchster Ästhetik – und das mit einem Fräs- und Sinter- prozess von nur 45 Minuten. Kuraray: Ein zuverlässiger Partner in der Dentalwelt 40 Jahre japanische Perfektion Mit rund 9000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 4,1 Mrd. Euro ist die KURARAY CO., LTD. ein weltweit führender Hersteller von Spezialchemikalien für viele Bereiche des täglichen Lebens. Neben innovativen Produkten für die Dentalbranche reicht die Produktpalette von Kunststoffen über Feinchemikalien und Kunstleder bis zu Industriefasern und Folien für Verbundsicherheitsglas. Magosaburo Ohara gründete Kuraray im Juni 1926. Vor 40 Jahren wurde das erste dentale Adhä- siv CLEARFIL LINER BOND F entwickelt. Seit September 2018 ist der KATANA Zirco- nia-Block verfügbar. Kuraray (3) zm 108, Nr. 23-24, 1.12.2018, (2830)

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