Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 108, Nr. 23, 1.12.2018, (2734) -24, 1 12.2018, (2734) 608 Z-MVZ gibt es derzeit (Stand 30. Sep- tember 2018, KZBV-Statistik) – 75 davon werden von Finanzinvestoren geführt. Demgegenüber stehen 41.997 Einzel- und Mehrbehandlerpraxen in Deutschland (Stand 31. Dezember 2017, KZBV-Statistik) . Der Anteil der Z-MVZ, die von versorgungs- fremden Investoren gegründet werden, scheint also vergleichsweise klein zu sein – trotzdem stellen diese laut KZBV eine „er- hebliche Bedrohung für die Sicherstellung der Versorgung“ dar und sind ein „Alarm- signal für die schleichende Kommerzialisie- rung der Versorgung“. Die Finanzinvestoren kommen unter anderem aus Schweden, Bahrain, Jersey und den USA. Allein die Jacobs Holding aus Zürich kaufte 2016 etwa 200 Zahnarztpraxen mit geschätz- ten 350 Millionen Euro Umsatz in ganz Europa. Rechtlich ist ihnen der Zugang zur zahnärztlichen Versorgung möglich, indem sie marode Krankenhäuser übernehmen, die berechtigt sind, ein MVZ zu gründen. „Ziel der Finanzinvestoren ist eine möglichst hohe Marktdurchdringung in möglichst kurzer Zeit“, stellte Dr. Wolfgang Eßer, Vor- sitzender des Vorstands der KZBV, auf der Vertreterversammlung der KZBV am 7. und 8. November in Frankfurt am Main erneut klar. Im Rahmen dieser „buy and build“- Strategie werde das Investment regelmäßig mit möglichst hoher Gewinnmarge weiter- verkauft. Was dabei allein zählt, sei aus- schließlich die Realisierung einer möglichst hohen Rendite: „In aller Deutlichkeit“, sagte Eßer gegenüber den Delegierten, „ein Hedgefonds aus Bahrain oder auch ein Kaffeeröster haben trotz aller gegen- teiligen Bekundungen keine nachhaltigen Versorgungsziele!“ Vielmehr würden die Investoren-MVZ eine Über- und Fehlversorgung noch verstärken. So zeigen die Daten der KZBV, dass sich investorenbetriebene MVZ überwiegend im städtischen Raum und fast ausschließlich in Regionen mit einem hohen Median- einkommen ansiedeln sowie in optimal und überversorgten Gebieten. „Die seinerzeit von der Politik propagierte Vision, mit arzt- gruppengleichen MVZ würde die Versor- gung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten verbessert“, sei damit laut Eßer „krachend gescheitert“. 1. Gründungsberechtigungen für Z-MVZ beschränken! In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, die Gründungsberechtigung von Kranken- häusern für Z-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu be- schränken. Die Gründung eines Z-MVZ dürfe nur möglich sein, „wenn in dem zahnärzt- lichen Planungsbereich, in dem das Z-MVZ seinen Sitz haben soll, auch das Krankenhaus ansässig oder eine Unterversorgung festge- stellt ist und das Krankenhaus einen zahn- medizinischen Versorgungsauftrag gemäß dem Krankenhausplan hat“. Ziel ist, die wei- tere Gründung von Z-MVZ durch versor- gungsfremde Investoren, die „keinen fach- lichen Bezug zur medizinischen Versorgung aufweisen, sondern allein Kapitalinteressen verfolgen“, zu verhindern. Außerdem sprachen sich die Delegierten dafür aus, die Anzahl der angestellten Zahnärzte je Vertragszahnarzt zu erhöhen – auf maximal vier Vollzeitbeschäftigte pro Vertragszahnarzt. So sollen bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber den Z-MVZ reduziert werden. Denn die Regeln zur zahlenmäßig begrenzten Anstellung von zwei Vollzeitkräften pro Ver- tragszahnarzt gelten derzeit nicht für Z-MVZ. Diese können dadurch etwa wesentlich um- fangreichere Sprechstunden- und Notdienst- zeiten nach Feierabend und an Wochenenden anbieten als Einzel- oder Mehrbehandler- praxen mit kleinerem Personalbestand. 2. Wettbewerbsnachteile reduzieren! Die KZBV hatte bereits in der Vergangenheit versucht, Anstellungsgrenzen auch für Z-MVZ im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) KZBV-Vertreterversammlung „Wir werden die Industrialisierung der Versorgung stoppen!“ Investorenbetriebene Z-MVZ gefährden die Versorgung. Punkt. Darin sind sich alle einig. Aber kann die Vertragszahnärzteschaft den Kampf gegen milliarden- schwere Großinvestoren allein führen? Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) haben verschiedene Lösungen diskutiert und erste Beschlüsse verabschiedet, um sich gegen versorgungsfremde Finanzinvestoren zur Wehr zu setzen. Foto: Michelle Spillner 18 Deutscher Zahnärztetag 2018

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=