Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 108, Nr. 23, 1.12.2018, (2740) -24, 1 12.2018, (2740) „Wie lange sollen wir noch warten?“, fragte er. „Seit sechs Jahren mahnen wir vergebens eine Punktwerterhöhung an.“ Die damalige Zusage einer regelmäßigen Überprüfung sei nicht eingehalten worden. „Einige Jungkol- legen, die mit 30 Jahren begonnen haben, kennen nur einen einzigen Punktwert– die ewigen 5,62421 Cent. Dieser Betrag wurde schon vor ihrer Geburt auf elf Pfennig fest- gelegt und 2002 auf die x-te Nachkomma- stelle in Cent umgerechnet.“ Auf die Veränderungen der Arbeitsprozessse in der Praxis verwies BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz. „Wenngleich die Ärzte in Bezug auf die Digitalisierung so hilflos er- scheinen wie damals Pferde gegenüber der Dampfmaschine: Wir Zahnärzte sind die digitalste Arztgruppe, seit den 80ern!“ Im Übrigen gebe es überraschend sinnvolle An- sätze auf dem Markt. „So zeigt die App Vivy, dass man dem Patienten ein Stück weit Ver- antwortung übergeben kann“, erklärte Benz. Stichwort Verantwortung (– und Gängelei): „Während wir früher im Berufsstand selbst- bestimmt Qualitätskriterien definiert haben, gibt der Gemeinsame Bundesausschuss heute irgendwelche Prüfkriterien vor und Qualität verkommt zum Selbstbedienungsladen!“ Gleiche Rechte und Pflichten Wie das Thema Nachwuchsförderung zum Spielball der Interessen wird, veranschaulichte Engel am Beispiel der Z-MVZ: „Wir wollen doch nicht das Feld nur jenen überlassen, die sich den massiven Strukturwandel zunutze machen, indem sie unseren Nachwuchs als Angestellte mit Versprechungen in ihre Riesenpraxen locken und diese Praxen zu Discountern umwandeln.“ Dennoch: „Nicht alle Z-MVZ sind zu verteufeln!“ Akzeptabel sei ein Zentrum, wenn es der flächendeckenden Versorgung dient oder den niedergelassenen Zahnärzten nicht mit Dumping die Patienten wegkonkurriert. „Was uns stört“, machte der BZÄK-Präsident unmissverständlich klar, „sind solche zahnärztlichen Zentren, die von ihren Geldgebern zu ungezügeltem Gewinnstreben getrieben werden: Inter- nationale Investoren, Family Offices, Private- Equity-Gesellschaften – unisono also Speku- lanten und Heuschrecken.“ Warum es zu den ureigenen Aufgaben der Kammer gehört, die Bedingungen für eine gute Arbeit in der Praxis zu verbessern, er- läuterte Oesterreich: „Wir können es nicht zu- lassen, dass sowohl Patienten als auch Zahn- ärzte in den Sog der Interessen von Groß- investoren geraten!“ Gerade in Zeiten zuneh- mender Kommerzialisierung des Gesundheits- sytems müsse sich der Berufsstand auf sein Wesen zurückbesinnen: „Der Zahnarztberuf ist ein Freier Beruf – elementar verbunden mit der Selbstverwaltung!“ Der Zugang zum Beruf müsse so geregelt sein, dass die Kriterien des Zahnheilkundegesetzes und des Berufsrechts – Eigenverantwortlichkeit, Unabhängigkeit und nicht gewerbliche Tätigkeit – für alle Organisationsformen verbindlich gelten und die Überwachung der Berufspflichten für alle Organisationsformen erfolgt. Oesterreich: „Nicht nur gleiche Rechte, sondern auch gleiche Pflichten sind unsere Forderung!“ Schutz für die Eindringlinge? Der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) enthalte zu dieser Problematik freilich nur eine Wischiwaschi- Passage – mit der Folge, „dass angesichts des Expansionstempos der MVZ in einem Jahr die Republik von Flensburg bis Rosenheim mit diesen Marktteilnehmern voll gepflastert sein wird“, rügte Engel. Fakt sei: „Die un- erwünschten Eindringlinge genießen dann Bestandsschutz – selbst wenn die Politik er- kennt, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist.“ Dementsprechend sollte für zahnärzt- liche MVZ gelten, dass Dritte keine Gewinn- beteiligungen haben, wirklich Zahnärzte Gesellschafter sind, und die Gesellschaften der zahnärztlichen Berufsaufsicht unterliegen. „Über solche Regelungen verfügen zum Bei- spiel Rechtsanwälte und Steuerberater seit Langem“, führte Engel aus. „Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber damals gere- gelt, dass diese Berufe vor dem Einfluss von Fremdkapital geschützt werden – nur wir Ärzte nicht. Warum eigentlich uns verweigern, was anderen gestattet ist? Wo ist da die Logik?“ Engel: „Deshalb fordert der gesamte Berufs- stand die Gründungsvoraussetzungen für MVZ zu beschränken, nicht nur um den Berufsstand, sondern vor allem auch um die Patienten zu schützen.“ ck Das Präsidium der BZÄK: die Vizepräsidenten Prof. Christoph Benz und Prof. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und Hauptgeschäftsführer Florian Lemor (v.l.n.r.) Die drei zentralen Forderungen fasste Dr. Thomas Breyer, Vorsitzender der Bundesversammlung, zusammen: \ „Wenn wir weiterhin eine moderne Zahnheilkunde haben wollen, die die Bevölkerung auf höchstem Niveau ver- sorgt, brauchen wir die ZApprO.“ \ Z-MVZ: „Es kann nicht sein, dass Pro- fitgier im Mittelpunkt steht und die frei- beruflichen Strukturen, die wir über Jahre aufgebaut haben, zerstört werden. Hier muss der Gesetzgeber handeln, bevor man in fünf Jahren merkt, dass es zu spät ist.“ \ „Wir brauchen eine Erhöhung des Punktwerts bei der GOZ.“ \ Die zentralen Forderungen an das BMG ZA PPR O, Z-MVZ, GOZ 24 Deutscher Zahnärztetag 2018

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