Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 109, Nr. 1, 16.1.2019, (11) BILD unterstellt „Abzocke“, das BMG widerspricht Hin und Her zu IGES-Gutachten über Nutzen der Kieferorthopädie Das Bundesgesundheitsministe- rium (BMG), der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) und die Kassenzahnärzt- liche Bundesvereinigung wider- sprechen einem „BILD“-Bericht über ein Gutachten zur Kiefer- orthopädie. Die BILD hatte in ihrem Bericht vom 3. Januar behauptet, dass die Bundesregierung „jetzt erst- mals Zweifel“ äußere, dass das „Milliarden-Geschäft der Kiefer- orthopäden“ den – meist jungen – Patienten wirklich immer nütze. Dies soll das BMG dem Bundes- tag geschrieben haben. Dem Schreiben zufolge gebe es der- zeit „keine ausreichende Evidenz für den patientenrelevanten Nutzen kieferorthopädischer Leistungen“. Ein danach von Ge- sundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten an das Berliner IGES Institut habe Spahn bisher aber „geheim“ gehalten. Besagtes Gutachten, dessen Ergebnisse „BILD“ angeblich vorliegen, würde nun „alle Zweifel am Sinn der Kieferorthopädie“ bestätigen. Tatsächlich wurde das Gutachten bis zum Zeitpunkt der Bericht- erstattung nicht veröffentlicht. Die vom BMG beauftragten Wis- senschaftler stellten laut BILD so- gar infrage, „ob die Ausgaben in der kieferorthopädischen Versor- gung den Kriterien der Wirt- schaftlichkeit genügen“. Die Bundesregierung sähe deshalb nun die Krankenkassen am Zug: Der GKV-Spitzenverband müsse den Nutzen der Behandlungen bewerten. So etwas sei „keine staatliche Aufgabe“, soll das BMG geschrieben haben. Anders als von „BILD“ dargestellt wird der Behandlungsnutzen jedoch im Gemeinsamen Bundesaus- schuss (G-BA) bewertet. Wie das Blatt weiter berichtet, wolle das Ministerium „in einigen Wochen“ ein „Expertengespräch“ ansetzen. Das Thema des Ge- sprächs soll „Sinn und Unsinn der Kieferorthopädie“ lauten. Das BMG stellte indes noch am selben Tag klar, dass es nicht „an der Notwendigkeit kieferortho- pädischer Leistungen“ zweifelt. Bestätigt wurde nur das Vorhan- densein einer „Meta-Studie vom IGES Institut zu dem Thema“. Wie es in der Klarstellung heißt, kommen darin die Studien- autoren zu dem Ergebnis, dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht, um diese Frage ab- schließend zu bewerten. Dass Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parondontitis, Zahnver- lust etc.) verringern, könne zwar nicht belegt werden, sei dem Institut zufolge aber auch nicht ausgeschlossen. Dafür konstatie- ren die Studienautoren, dass sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität der Patienten durch diese Behandlung verbes- sern. Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss, betont das Ministerium. Und ab- schließend: „Das BMG wird mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern.“ mth Das Gutachten „Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen“ des IGES Instituts wurde vom Gesundheits- ministerium zusammen mit der „Klarstellung“ an die zm und andere Medien verschickt. 13

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