Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 109, Nr. 1, 16.1.2019, (4) Dr. Peter Engel Präsident der BZÄK Foto: BZÄK-Axentis.de ” Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesundes Jahr 2019. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gesundheitspolitisch stürmisches Jahr liegt hinter uns und auch das neue Jahr wird die zahnärztlichen Organisationen erneut bis an die Grenzen ihrer Leistungs- fähigkeit belasten. Für zusätzliche Turbu- lenzen sorgen die Böen aus wechselnden Richtungen – vornehmlich aus Brüssel und Berlin. Dabei den gemeinsamen Kompass nicht aus den Augen zu verlieren, ist eine fordernde Aufgabe für die verfasste Zahn- ärzteschaft. Aus der Vielzahl der Aufgaben sticht das im März im Bundestag zu ver- abschiedende Terminservice- und Versor- gungsgesetz hervor. Wir, KZBV und BZÄK, kämpfen nach wie vor für eine Regelung des aus unserer Sicht wichtigsten Aspekts, nämlich den zurzeit ungehinderten Zugang von versorgungsfremden Finanzinvestoren zur zahnmedizinischen Versorgung zu regulieren. Gerade die Zusammenführung vieler Praxen unter dem Dach eines Investors birgt enorme Risiken für die Versorgung. Es ist eben nicht graue Theorie, dass solch ein Konstrukt auch in die Insolvenz gehen kann. Die bereits in Europa gemachten Erfahrungen zeigen dies eindrücklich. Wer soll dann die auf einen Schlag dastehenden hunderttausenden von Patienten zahn- medizinisch versorgen? Die verbliebenen Praxen – in Deutschland sind deren Insol- venzen an einer Hand abzuzählen – werden dann nicht mehr in der Lage sein, diese furchtbare Situation zu kompensieren. Auch unsere Befürchtungen im Hinblick auf die Qualität der Versorgung sind nicht an den Haaren herbeigezogen. Rendite, Preisführerschaft, Qualität und therapeutische Freiheit bilden nun mal keine Einheit. Des- halb verlangen wir, den Zugangsweg für Fremdinvestoren in die zahnmedizinische Versorgung via Gründung von MVZ durch den Kauf von Kliniken auf räumlich-regio- nale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken. Wir werden im März sehen, inwieweit die Gesundheitspolitik diesen konstruktiven Weg mitgehen wird. Tut sie es nicht, werden nur Verlierer zurück- bleiben. Doch so wichtig das Thema Fremdinvesto- ren-MVZ auch ist, es ist beileibe nicht das einzige auf der Agenda. Ein weiterer Dauer- brenner ist die Novellierung der Approba- tionsordnung. Kurz vor der Bundestagswahl sicherte uns die Politik die neue ZApprO fest zu. Dann stellte sich der Bundesrat quer. Ende 2018 wiederholte sich das Spiel. Die Länder sind offensichtlich nicht bereit, das notwendige Geld für die längst über- fällige Anpassung der Lehre im Fach Zahn- medizin an die wissenschaftliche Entwick- lung auszugeben. Wir wissen alle, was uns dann blüht: der Masterplan Medizin 2020 und damit eine Marginalisierung der Zahn- medizin. Was man ebenfalls nur noch als Skandal benennen kann, sind die politischen Bremsmanöver bei der notwendigen Novellierung der GOZ. Seit Jahren mahnen wir vergebens eine Punktwerterhöhung an. Die diesbezüglichen Zusagen der Gesund- heitspolitik wurden nicht eingehalten. Fakt ist: Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte hinken Jahr für Jahr mit unseren Honoraren der Real- wirtschaft hinterher. Unsere Organisationen leisten seit Langem mit dem Satellitenkonto, der Kostenstrukturerhebung und neuerdings ZäPP die notwendige Kostentransparenz. Deshalb sind diese steten Vertröstungen auf die Zukunft nur noch unverständlich. Stattdessen wachsen die bürokratisch und politisch veranlassten Zusatzkosten unge- bremst und werden eine Gefahr für unsere Investitionsfähigkeit. Doch auch in Brüssel stehen in 2019 wichtige Aufgaben an. Nachdem die EU-Kommission nach langem Ringen den Heilberufen gegenüber den übrigen Dienstleistungserbringern eine Sonderstellung zugebilligt und somit dem nichtgewerblichen Charakter dieser Berufe Ausdruck verliehen hat, versucht sie nun mittels einer eigens aufgesetzten Studie gezielt das zentrale Qualitätsargument, mit dem der nationale Gesetzgeber das Berufs- recht der Heilberufe in vielen Fällen be- gründet, auszuhebeln, um „Wachstums- impulse und Beschäftigungseffekte zu er- schließen“. Sollte es dazu kommen, wäre unsere freiberufliche Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet. Unser Berufsstand steht vor großen Herausforderungen. Diese werden wir aber nur meistern können, wenn auch in Zukunft junge Menschen bereit sind, in unseren Gremien mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, junge Kolle- ginnen und Kollegen für ein Engagement in der Standespolitik zu motivieren. Denn das sich die Anstrengungen lohnen, zeigen die Erfolge der letzten Jahre deutlich. Nur zwei Beispiele: Die präventiven Leistungen nach §22a sowie das ECC Konzept. 2019 wird ein spannendes Jahr! Dr. Wolfgang Eßer Vorstandsvorsitzender der KZBV 6 Grußwort 2019
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