Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (340) 1. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie werden für das Jahr 2019 entsprechend der Gebührenhöhe, die am 31.12.2018 vereinbart war, fortgeführt. 2. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie bleiben demnach ab dem 01.01.2019 unverändert und betragen bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 103,61 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 130,53 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 220,69 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 247,60 EUR 3. Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die ab dem 01.01.2019 erstellt werden. 4. Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Köln, Berlin 21.01.2019 5. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Änderung von C. Ziffer 1 Satz 1 der Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte „Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen“ in der Fassung vom 25.04.2018 zuletzt geändert am 10.12.2018 in Kraft getreten am 10.12.2018 zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin 102 Bekanntmachungen

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