Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (343) schaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden. Auch Fortbildungen können bei einer beruf- lichen Veranlassung steuerlich geltend ge- macht werden. Typische Weiterbildungs- kosten sind die Kursgebühren, die notwen- digen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten – etwa für Fachbücher. Kompliziert wird es insbesondere, wenn die Weiterbildung im Ausland stattfindet und eine private Mitveranlassung nicht ausge- schlossen werden kann. Dabei wird im Rah- men einer Gesamtwürdigung geprüft, ob nicht hinsichtlich der Ortswahl eine private Mitveranlassung vorliegt und die Kosten daher aufzuteilen sind. Der Steuerpflichtige muss zudem seine Teilnahme am Seminar nachweisen. Wie sind die steuerlichen Auswirkungen, wenn Zahnärzte einen Firmenwagen leasen? Für Zahnärzte ist die Anschaffung eines Firmenwagens gegenüber der Finanzver- waltung häufig nur schwer zu argumentie- ren. Schließlich müssen diese nur selten Hausbesuche bei ihren Patienten durch- führen. Dennoch haben Praxisinhaber die Möglichkeit, sowohl die Anschaffung als auch die laufenden Kosten eines Fahrzeugs – Kfz-Steuern, Versicherungen, Benzin und Garagenkosten – als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Wird das Fahrzeug geleast, sollte es im Leasingvertrag unbedingt als „Geschäfts- fahrzeug“ bezeichnet werden. Die steuer- liche Behandlung hängt davon ab, ob das Fahrzeug dem Leasing-Geber oder dem Leasing-Nehmer zugerechnet wird. Dies wiederum richtet sich nach der Ausgestal- tung des Leasingvertrags, nämlich nach der Länge der Grundmietzeit und ob eine Kauf- oder Verlängerungsoption besteht. Ist das Fahrzeug steuerlich dem Leasing-Geber zuzurechnen, sind die Leasingraten für den Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben voll steuerlich abzugsfähig. Ist das Fahrzeug dagegen dem Leasing- Nehmer zuzurechnen, kann er zwar die Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen, die Leasingraten sind aber in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Nur der Zinsanteil ist sofort steuerlich abzugsfähig. Was bedeutet der Investitionsabzugsbetrag? Grundsätzlich kann für eine innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigte Investition in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter vorab ein sogenannter Investitionsabzugs- betrag gewinnmindernd abgezogen werden. Dies betrifft etwa die Praxisausstattung. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- kosten. Damit sinkt im Jahr der Inanspruch- nahme des Abzugsbetrags die Steuerlast, und die Liquidität des Betriebs wird zuguns- ten der geplanten Investition geschont. Den Investitionsabzugsbetrag kann ein Betrieb, der den Gewinn mittels Einnahmen-Über- schussrechnung ermittelt, aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Gewinn (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugs- betrags) 100.000 Euro nicht übersteigt. Was müssen Zahnärzte steuerlich beachten, die Kollegen anstellen? Die freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, dass der Praxisinhaber aufgrund eigener Fach- kenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eigenverantwortlich ist seine Tätigkeit nur dann, wenn seine persönliche Teilnahme an der praktischen Behandlung der Patienten in ausreichendem Maße ge- währleistet ist. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn eine Zahnarzt- praxis beispielsweise einen Kieferchirurgen als angestellten Arzt beschäftigt und der oder die Praxisinhaber dessen Arbeit nicht ausreichend überwachen und kontrollieren können. Auch ein angestellter Zahnarzt muss fachlich angeleitet werden. Behandelt er völlig eigenständig und ohne Rücksprache mit den Praxisinhabern eigene Patienten, kann dies zur Gewerblichkeit der ganzen Praxis führen. Was müssen Zahnärzte steuerlich beachten, die angestellt sind? Für angestellte Zahnärzte gelten alle üblichen Regelungen für Arbeitnehmer. Sie können zum Beispiel Fortbildungskosten als Werbungskosten steuerlich abziehen. Für berufstypische Arbeitsbekleidung können Instandhaltungs- und Reinigungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Typi- sche Arbeitskleidung ist laut Bundesfinanz- hof (BFH) etwa der Arztkittel oder die Arztja- cke. Die weißen Schuhe oder Hemden bei Zahnärzten hingegen erfüllen laut BFH die Bedingungen von typischer Berufskleidung nicht. Die Fragen stellte Stefan Grande. ? ? ? ? Der Arztkittel gilt als typische Arbeitskleidung, ist also steuerlich absetzbar, die Hemden bei Zahnärzten hingegen erfüllen nicht die Bedingungen von typischer Berufskleidung. Fotos: AdobeStock - Minerva Studio / iStockphoto AndreyPoov 105 zm-starter
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