Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (249) Klinische-ethische Falldiskussion – Sedierung ist nicht gleich Vollnarkose \ Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheil- kunde (DGKiZ) zur klinisch-ethischen Falldiskussion „Narkose in der Kinderbehandlung: Sedierung zum Vorteil des Patienten oder des Zahnarztes?“ in zm 22/2018, S. 84–87. Wir befürworten ausdrücklich die Stellungnahmen der Gutachter, die der Arbeitskreis Ethik (ak-ethik) für diesen besonderen Fall hinzu- gezogen hat. Sämtliche Überlegungen beider Kollegen entsprechen in vollem Umfang auch der Ansicht der DGKiZ. Die Interessen- abwägung bezüglich der durchzuführenden Behandlung sollte stets zum Wohle des Patienten erfolgen. Unangemessene Vorgehensweisen, die zu Gunsten der wirtschaftlichen Situation einer Pra- xis die Therapiepla- nung bestimmen, sind unethisch und strikt abzulehnen. Wir möchten gleichwohl darauf hinweisen, dass die Verwendung des Begriffs „Sedierung“ in der Überschrift nicht der Absicht des Kollegen „Dr. K“ entspricht. Dieser schlägt eine Vollnarkose vor, während die in der Kinderzahnheilkunde gebräuchlichen Sedierungstechniken un- erwähnt bleiben. Es ist wichtig, diese unterschiedlichen Vorgehens- weisen deutlich voneinander zu trennen. Zusätzlich zur Verhaltens- führung und Anwendung der zahnärztlichen Kinderhypnose kann eine Lachgassedierung durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin not- wendig sein, die eine Anxiolyse mittels minimaler Sedierung bewirkt. Alternativ soll eine Behandlung unter Dormicum (Midazolam), die von einem Anästhesisten überwacht wird, bei moderater Sedierung helfen, eine Vollnarkose zu vermeiden. Entsprechende Indikationen und Kontraindikationen sind in der Literatur beschrieben. gez. Dr. Isabell von Gymnich (Vizepräsidentin der DGKiZ) im Auftrag des Vorstands Telematikinfrastruktur – Bei TI-Hacks sind wir die Schuldigen! \ Folgen und Konsequenzen der Telematik Schon lustig, in jeder Nachrichtensendung heute (04.01.19) werden die Hacker der Accounts der Poli- tiker als Verbrecher beschuldigt und gesucht. Wenn derselbe Hacker meine TI-Daten klaut, ist der Schuldige hingegen schnell gefunden. Ich würde bestraft, weil ich mir die Daten habe klauen lassen. Sollte bei uns etwa mit zweierlei Maß gemessen werden? Komisch. Dr. Günter Hellenthal, St. Ingbert Die Zukunft der Komposite: Stufenlos von A1 bis D4 in einer einzigen Spritze Farbe aus Licht: Zum ersten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflektion der umgebenden Echtzahnfarbe. Das Phänomen OMNICHROMA nutzt hierzu die Smart Chromatic Technology sowie die sphärischen Füllkörper von TOKUYAMA, die nach dem „Zuchtperlen-Prinzip“ gewonnen werden. Das Ergebnis: Ein einziges Komposit für alle Farben. Einzigartig ästhetisch. Einzigartig glatt und glänzend. Einzigartig einfach und zeitsparend. www.omnichroma.de Auch als Caps erhältlich! WELT- NEUHEIT IDS 2019 12.–16.03., Köln Halle: 10.1 Stand: A-038 1000 Farben Weiß ... alle in 1 Spritze!

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