Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (260) Die bisherigen Vorgaben des Bundesmantel- vertrags-Zahnärzte (BMV-Z) sahen vor, dass niedergelassene Vertragszahnärzte maximal zwei Zahnärzte in Vollzeit anstellen durften. Diese Grenze wurde nun angehoben. Ab sofort dürfen drei beziehungsweise mit Begründung auch vier Angestellte je Ver- tragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit tätig werden. „Die neue Regelung ermöglicht eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung und trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen und Zahn- ärzten Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor einer Niederlassung häufig zunächst als Angestellte im Team arbeiten wollen“, sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten räumten Einzelpraxen und Berufsausübungs- gemeinschaften eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ein. „Für die Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Jetzt können drei beziehungsweise mit Begrün- dung auch vier Angestellte je Vertragszahn- arzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit tätig werden“, erläutert Eßer. Die KZBV hatte sich dazu mit dem GKV-SV auf eine Änderung des BMV-Z verständigt, der Regelungen zur Art und Umfang der Versorgung und Vorschriften zur Durch- führung der Behandlungen enthält. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen den kassen- zahnärztlichen Vereinigungen und Vertre- tern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden. Die neue Regelung im Volltext kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden. nb/pm KZBV und GKV-SV einigen sich auf Änderungen im Bundesmantelvertrag Ab sofort dürfen Praxen bis zu vier angestellte Zahnärzte beschäftigen Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften bis zu vier angestellte Zahnärzte in Vollzeit beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt. Foto: AdobeStock V&P Photo Studio Änderungsantrag zum TSVG Elektronische Patientenakte: KBV soll für Interoperabilität sorgen Ein Änderungsantrag zum Termin- service- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die Inter- operabilität elektronischer Pa- tientenakten zu übertragen. „Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer seman- tischen und syntaktischen Inter- operabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten erkannt hat“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. Es sei nur folgerichtig, dass die KBV die Kompetenz er- halte, entsprechende Standards festzulegen: „Denn wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen“, so Kriedel. Vonseiten der IT-Industrie wird die geplante Kompetenzübertra- gung an die KBV jedoch scharf kritisiert. „Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung stimmen uns bei dieser Entwick- lung besorgt“, sagt Julia Hagen, Bereichsleiterin Health & Pharma beim Branchenverband Bitkom. Die Expertise für diese Aufgabe liege „bei vielen unterschiedlichen Gruppen“, zu denen medizinische Fachgesellschaften, Industrie und Standardisierungsorganisationen gehören. Der Geschäftsführer des Bun- desverbands Gesundheits-IT, Sebastian Zilch, ergänzt: „Es ist unabdingbar, bei der Bestim- mung von Interoperabilität auf bereits vorliegendes Wissen zurückzugreifen und die gewon- nenen Erkenntnisse nachweislich zu berücksichtigen. Bei jüngsten Spezifikationsprojekten im Auf- gabenbereich der KBV wurde dies nicht zufriedenstellend um- gesetzt.“ Die KBV weist die Kritik zurück: Selbstverständlich würde man die Expertise aus Wissenschaft und Industrie einbinden und versuchen, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. „Am Ende muss jedoch einer entscheiden“, sagt Kriedel. „Das ist auch im Sinne der Indus- trie, die ja gerade erst zu lang- wierige Entscheidungsprozesse im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert hat. Wir haben in der Vergangenheit gut mit den Verbänden der Ge- sundheits-IT zusammengearbeitet und werden dies hoffentlich auch in Zukunft tun.“ mth/pm 22 Nachrichten

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