Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (267) längst mit den Füßen ab und bevorzugen die Arbeit als Angestellte in einem MVZ. So schrecklich können die Strukturen also doch kaum sein. ? Wie erfolgreich ist die MVZ-Strategie zur Stärkung der Versorgung auf dem Land eigentlich im ärztlichen Bereich? Wie bereits erwähnt, Zweitpraxen oder rollierende Praxen entstehen vor allem auf dem Land auf Initiative von MVZ. Insofern sind MVZ für mich EIN Teil der Antwort für die Versorgung auf dem Land. Orga- nisationsvielfalt ist aber auch in ländlichen Regionen wünschenswert, beispielsweise in Gemeinschaftspraxen und Praxisgemein- schaften. Noch einmal: Ich will Vielfalt und Fairness im Wettbewerb. ? Ein in einem Z-MVZ angestellter Zahnarzt berichtete in der TV-Sendung Plusminus vom 24. Oktober 2018 anonym, dass er von der Klinikleitung dazu gedrängt wurde, die Patienten zu teuren Versorgungen zu überreden (Implantat statt Prothese). Wie wollen Sie in solchen Strukturen die Therapiefreiheit garantieren? Ich höre seit 25 Jahren die Behauptung, angestellte Ärzte seien nicht frei in ihrer Entscheidung – das könnten nur unterneh- merisch tätige Freiberufler sein. Freiberuf- lichkeit kann doch nicht heißen, dass ich als Unternehmer selbstständig sein muss. Diese Debatte ist verlogen. Hoch qualifizierte Ärzte und Zahnärzte arbeiten als Spezialisten und Forscher in Kliniken. Und sie sind zumeist nicht ihr ganzes Berufsleben als Unternehmer tätig. Möchte jemand bestreiten, dass es sich da- bei um unabhängig arbeitende, exzellente Ärzte handelt? Auch hier ist der Hebel die Transparenz über die Qualität der Versorgung. Das würde auch denjenigen Ärzten und Ärztinnen den Rücken stärken, die sich von ihrer Klinik- leitung drangsaliert fühlen. ? Die Entwicklung von MVZ in der Medizin und in der Zahnmedizin ist unterschiedlich. Sollte man diesen Unterschied nicht auch im SGB V festschreiben? Ich bin bereit, eine Unterscheidung bei Z-MVZ und MVZ vorzunehmen. Ich plä- diere seit Jahren für ein eigenes Kapitel zur Vertragszahnärztlichen Verbesserung im SGB V. ? Eine Dentalkette mit Niederlassung unter anderem in München bietet GOZ-Leistungen zum Festpreis an. Wie bewerten Sie diese Aufweichung? Festpreise sind für jede Zahnarzt-Praxis denkbar, das ist kein alleiniges Phänomen bei Z-MVZ. Außerdem müssen Festpreise nicht zwangsläufig Mondpreise sein. ? Zum Abschluss: Als erster Medizinproduktehersteller will das Berliner Unternehmen DrSmile über den Kauf von Zahnarztpraxen seine Produkte – Aligner – in den Markt drücken. Wie bewerten Sie diesen Vorstoß? Auch nahezu alle Kieferorthopäden bieten Zusatzleistungen an. In diesem Rahmen werden auch außervertragliche Versor- gungsformen angeboten, zu denen auch Produkte von Alignern gehören können. In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die aber auch Abnehmer finden müssen. Und was die Abnehmer oder in dem Fall Patienten brauchen, sind Möglich- keiten, sich unabhängige Informationen zu beschaffen. Ob man generell die Gründung von Praxen und Einrichtungen in der Hand von Heuschrecken beschränken sollte, wäre zu diskutieren. Dann würde man aber an einem großen Rad drehen (Beispiel Fresenius). Die Fragen stellte Claudia Kluckhuhn. 60 0.000.000 3M ™ Filtek ™ Supreme XTE Universal Composite Füllungen weltweit. 3m.de/oralcare 2019 Besuchen Sie uns auf der IDS vom 12. – 16.03.2019 in Halle 4.2, Stand G90/91
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