Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (269) hindern, dass die bislang gesetzlich einge- räumte Bevorteilung von Medizinischen Versorgungszentren gegenüber den Ver- tragszahnärzten und Vertragszahnärztinnen nicht durch die bevorstehende Verabschie- dung des TSVG rückgängig gemacht oder eingeschränkt wird.“ Ähnlich sieht es der Vorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader. Der Vorstoß von zahneins zur „Zahnbehandlung im Umherziehen“ sei ein taktisches Manöver, um den Vorwurf der Rosinenpickerei durch Investoren-MVZ zu entkräften, und ergänzt: „Wie soll sich das denn rechnen? Doch nur, wenn im Bus so behandelt wird, dass damit die Akquise für möglichst aufwendige Weiterbehand- lungen gemacht wird. Man stelle sich das praktisch vor: Schlange am Bushalte- häuschen, Patienten mit Schmerzen im Bus, Röntgen, Anästhesie, Wurzelbehandlung? Da dürfte doch wohl eher zur Zange gegriffen werden und vielleicht anschließend zum Gutschein für ein verbilligtes Implantat vom eigenen Großlabor.“ Für die KV Hessen nur eine Übergangslösung Mit der Frage, wie sich der Zahn-Medibus eigentlich rechnen soll, trifft Schrader ins Schwarze. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen betreibt seit dem 2. Juli 2018 im Rahmen eines Pilotprojekts einen hausärzt- lichen Medibus, der mit einem festen Fahr- plan unterversorgte ländliche Gemeinden in Nordhessen anfährt. An vier Werktagen, 28 Stunden pro Woche, ist die mobile Haus- arztpraxis geöffnet. An Bord befinden sich ein Arzt und zwei Medizinische Fachange- stellte. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Deutsche-Bahn- Tochter DB Regio durch- geführt, die den Bus an die KV vermietet und den laufenden Betrieb sicher- stellt. Während der Bus- fahrer in Diensten von DB Regio steht, ist das medi- zinische Personal bei der KV Hessen angestellt. Nach Angaben der KV Hessen belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts für die zweijährige Pilotphase auf 600.000 Euro. „Damit ist der Medibus teurer als eine Hausarztpraxis vor Ort“, stellt die KV Hessen in einer Presseinformation fest. Ohne öffentliche Mittel aus einem Strukturfonds des hessischen Sozialministeriums wäre das Projekt nicht finanzierbar gewesen. Rund 70.000 Euro teurer als die Einzelpraxis Was für das Pilotprojekt der KV Hessen gilt, dürfte in noch stärkerem Maß auf die Ein- richtung und den Betrieb einer mobilen, technisch weit umfangreicher ausgestatte- ten Zahnarztpraxis zutreffen. Ein simpler Kostenvergleich zeigt: Nach Berechnungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung liegen die durchschnittlichen Praxiseinnah- men einer kleinen Einzelpraxis (ohne ange- stellte Zahnärzte, ohne Eigenlabor, mit zwei ZFA und höchstens zwei Behandlungs- stühlen, bereinigt um die durchlaufenden Posten der Fremdlaborkosten) bei rund 230.000 Euro pro Jahr [KZBV-Kostenstruktur- erhebung, 2016]. Die durchschnittlichen Erlöse einer personell vergleichbar dem Medibus der KV Hessen ausgestatteten Zahnarztpraxis würden nicht einmal an- nähernd ausreichen, die Betriebskosten des mobilen Betriebs zu decken. Als Modell für die flächendeckende Versor- gung auf dem Land taugt die rollende (Zahn-)Arztpraxis jedenfalls nicht – für die KV Hessen ist der Medibus eine „Übergangs- lösung“, um die ärgsten hausärztlichen Ver- sorgungsdefizite auszugleichen. Auf unsere Frage bei zahneins, ob man denn schon mal betriebswirtschaftliche Kalkulationen zum Betrieb des Zahn-Medibusses angestellt habe, erhielten wir leider keine Antwort. br Gesamtkosten in Hessen für die zweijährige Pilotphase: 600.000 Euro Pol ieren ohne Paste. 3M ™ Sof-Lex ™ Polierräderset 3m.de/oralcare 2019 Besuchen Sie uns auf der IDS vom 12. – 16.03.2019 in Halle 4.2, Stand G90/91
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