Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (244) Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer Foto: BZÄK-Axentis.de ” Wir müssen bei aller digitalen Euphorie darauf achten, dass die digitalen Innovationen immer dem Wohl des Patienten dienen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom 12. bis zum 16. März findet in Köln wieder die weltgrößte Messe im zahn- ärztlichen Bereich statt, die Internationale Dental-Schau (IDS). Die Digitalisierung wird dort auch 2019 das dominierende Thema sein. Kein Wunder, sind doch alle Bereiche im Gesundheitswesen von den (fast täglichen) Innovationen tangiert. Trotz aller Neuerungen: Jeder Patient weiß gewiss diese Errungenschaften zu schätzen – doch ungleich wichtiger ist ihm, dass er Vertrauen zu seinem Zahnarzt hat, er mit der fachlichen Leistung zufrieden ist und die Therapie in Absprache erfolgt. Die per- sönliche Beziehung zwischen Patient und Zahnarzt lässt sich auch mit „Dr. Google“ & Co. nicht ersetzen. Deutschlands Zahnärzte können den riesigen Transformationspotenzialen der Digitalisierung mit gelassenem Optimismus entgegensehen. Unser Berufsstand ist digi- talen Möglichkeiten gegenüber seit jeher aufgeschlossen – seien es Vernetzung und 3-D-Druck oder Therapieformen und Pro- zessmanagement. Ein Beispiel, wie man die Vorteile der Digitalisierung nutzen kann, ist das zahnärztliche Online-Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“. Hier tauschen sich Zahnärzte geschützt vor fremden Zugriffen über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Alltag aus. Aber es gibt auch negative Entwicklungen in den digitalisierten Gebieten der Zahn- medizin. So bieten verschiedene Dental- depots CAD/CAM-Fortbildungen für Zahn- medizinische Fachangestellte an, um sie in eineinhalbtägigen Kursen vermeintlich dazu zu qualifizieren, zahnärztliche Leistungen wie die Konstruktion und Individualisierung von Zahnersatz zu übernehmen. Dies widerspricht eindeutig dem Zahnheilkundegesetz. Dieses Beispiel zeigt: Bei aller digitalen Euphorie müssen wir – gemäß unserer berufsethischen Verpflichtung – darauf achten, dass die digitalen Innovationen immer dem Wohl des Patienten dienen! Daher muss auch bei allen Entwicklungen die Datensouveränität der Patienten gewahrt bleiben. Die Bundeszahnärzte- kammer setzt sich im Verbund mit den Landeskammern dafür ein, dass bei der Verarbeitung der gewaltigen, immer noch unstrukturierten Gesundheitsdaten, die überall gesammelt werden, die Daten- souveränität der Patienten (und damit auch der Zahnärzte) nicht beschnitten wird. Diese Aufgabe hat für uns oberste Priorität, da damit der höchste Wert unseres Berufsstands, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt, geschützt wird. Die Nutzung der schier unendlichen Mög- lichkeiten der Digitalisierung muss dort auf- hören, wo die freie Arztwahl, die Therapie- freiheit, unsere Freiberuflichkeit und die Berufsrechte eingeschränkt werden. Diese Attribute garantieren die bestmögliche und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patienten. Das ist die Essenz unserer berufs- ethischen Verpflichtung. Daher birgt die digitale Entwicklung sowohl Chancen als auch Risiken. Der Nutzung digitaler Prozesse sind nämlich so gut wie keine Grenzen gesetzt. In der Grundlagen- und Versorgungsforschung, bei neuen Therapieformen und Diagnosetechniken kann sie zu bahnbrechenden Ergebnissen führen. Aber wir verfolgen mit Sorge, wie Krankenkassen, Versicherungen oder Tech- Konzerne unter dem Vorwand von Kosten- ersparnis oder Nutzerfreundlichkeit die Datenhoheit verletzen. Wir warnen ebenso vor Internet-Plattformen, die Ärztebewer- tungen anbieten. Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, wenn sich positive Bewertungen für ein paar Hundert Euro dutzendweise kaufen lassen. Wo bleibt hier die Seriosität – von Ethik ganz zu schweigen? Um die Digitalisierung auf direktivem Weg weiter voranzutreiben, will Gesundheits- minister Jens Spahn sogar die Selbstverwal- tung beschneiden und sein Amt zum Mehrteilseigner der Gesellschaft für Tele- matikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) machen. Als ob dadurch auch nur ein Konnektor schneller in den Praxen angeschlossen wird. Nicht nur im Namen der Digitalisierung scheint eine schleichende Entmündigung der Selbst- verwaltung immer legitimer zu werden. Hiergegen müssen wir uns mit aller Macht wehren. Digitalisierung – zwei Seiten einer Medaille Die BZÄK auf der IDS: Halle 11.2, Gang O/P, Stand 50/59. Das Standprogramm finden Sie unter: www.bzaek.de 6 Leitartikel

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