Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (246) ZäPP – Offener Brief an die KZBV \ Zum Leitartikel „ZäPP – Transparenz und starke Argumente für die Weiterentwicklung der Versorgung“, zm 21/2018, S. 8. Lieber Herr Kollege Hendges, das „Zahnärztliche PraxisPanel“ ist sicherlich eine interessante und vielleicht auch nützliche Daten- quelle – nützlich sicherlich nicht nur für die Zahnärzteschaft, son- dern auch für die Kosten- und die politischen Entscheidungsträger. Grundsätzlich unterstütze ich solche Umfragen. Auch die GOZ- Analyse-Umfage der BZÄK hatte immer meine Unterstützung. Ich melde mich zumZäPP wegen er- heblicher allgemeiner Bedenken. Meine Kritik äußere ich bewusst erst heute – nach Ablauf der Teil- nahmefrist, weil ich nicht direkt öffentlich in Ihre Aktion hinein- „grätschen“ wollte. Wesentliches Merkmal einer Umfrage ist die Freiwilligkeit bei der Beteiligung. Natürlich ist auch beim ZäPP formal die Freiwillig- keit gegeben. Mein grundsätzliches Bedenken richtet sich gegen die Auslobung einer Kostenpauschale für die Teilnahme. Die Kosten werden von der KZBV und damit von der ihr zwangsweise angeschlossenen Kollegenschaft getragen. Über- schlägt man die Zahl der bisher kolportierten Teilnehmerzahl und multipliziert das mit der Kosten- pauschale, dann kommt ein schöner Millionenbetrag dabei heraus. Und das jedes Jahr von Neuem. Die begleitenden Perso- nal- und Sachkosten auf Seiten der KZBV bzw. der auswertenden Stellen kann ich nicht quantifizie- ren. Mit der Verwendung unserer – also auch meiner – Zwangsbei- träge für ein solches Projekt ver- liert die Aktion ihre Unschuld. Das Projekt bekommt auf diese Weise den Charakter einer ver- bindlichen Umlage nach dem Motto: Wir geben das Geld aus, ob Ihr mitmacht oder nicht. Nun werden Sie mit Recht ein- wenden, dass das ZäPP-Projekt von den KZBV-Gremien abgenickt worden ist. Das wundert natür- lich niemanden, weil die KZBV- Vollversammlung ja mehrheitlich aus hauptamtlichen KZV-Länder- vertretern besteht, die ihr Geld nicht mehr in der Praxis ver- dienen müssen. Polemik? Nein, eher müssten wir da eine System- debatte über demokratische, repräsentative Interessenvertre- tung führen. Ich jedenfalls habe nicht am ZäPP teilgenommen. Erstens aus den oben genannten Gründen. Zweitens, weil ich meine be- triebswirtschaftliche Monats- und Jahresauswertung des Steuerberaters selbst lesen und analysieren kann. Drittens, weil ich mit meiner Pra- xis den Durchschnitt nicht nach oben drücken möchte. Viertens, weil ich befürchte, dass die veröffentlichten Ergebnisse und Zahlen uns politisch nichts nützen werden. Bekanntermaßen sind die we- sentlichen Praxiskennzahlen wie Umsatz und Überschuss in den vergangenen Jahren eher nach oben als nach unten gegangen. Übrigens auch dank der Aus- wirkungen der GOZ 2012 auf die GKV-Versicherten. Am Ende beurteilen Kostenträger und Politik, ob die Zahnärzte wirt- schaftlichen Unterstützungs- bedarf haben. Das Ergebnis kenne ich heute schon. Mit besten Grüßen und allem Respekt für Ihren Job. Dr. K. Ulrich Rubehn, Elmshorn Antwort von Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ZÄPP – Für den Berufsstand sind diese Daten unverzichtbar! Lieber Herr Kollege Rubehn, vielen Dank für Ihr offenes und engagiertes Schreiben vom 26.12.2018, in dem Sie Ihre Nichtteilnahme an der vom Zentralinstitut der Kassen- ärztlichen Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV durchgeführten Panel- erhebung „ZäPP“ bekunden und Ihre grundsätzlichen Zweifel an deren Sinn und Zweck sowie Ihre Bedenken im Hinblick auf die damit verbun- denen Finanzierungserfordernisse äußern. Zwar kann ich Ihr vornehmlich einzelwirtschaftlich motiviertes Ent- scheidungskalkül nachvollziehen, als dem Wohlergehen des gesamten Berufsstands verpflichtetes Vorstandsmitglied der KZBV bietet mir Ihre Sichtweise jedoch keine Orientierung in der Wahrnehmung meiner Aufgaben. Denn wie Sie zu Recht feststellen, dient die Erhebung nicht zuletzt dazu, Kostenträgern und Politik ein realistisches und möglichst aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Situation der Zahnarztpraxen zu vermitteln; dies unter anderem, um auf dieser Grundlage für Zahnarztpraxen finanziell angemessene Vergütungsergebnisse oder wirtschaftlich tragbare Regu- lierungsmaßnahmen erreichen zu können. Auch wenn das Vorliegen belastbarer Zahlen hierzu keine hinreichende Gewähr bieten mag, wird man ohne solche Zahlen diese Ziele mit Sicherheit verfehlen. Dies zeigt sich vor allem in Vergütungsverhandlungen mit sich in zuneh- mendemMaß vomGedanken der Vertragspartnerschaft verabschieden- den Krankenkassen, die mittlerweile regelmäßig vor Schiedsämtern oder Landessozialgerichten ausgetragen werden. Aus eigener Erfahrung aus zahlreichen Verhandlungsrunden kann ich Ihnen versichern, dass die er- zielten Verhandlungsergebnisse dank vorliegender Kostenstrukturdaten in der Regel mindestens um ein bis zwei Prozentpunkte höher ausgefallen sind als von Kassenseite oder Schiedsamt ansonsten zugestanden worden wäre. Ich überlasse es Ihrem betriebswirtschaftlichen Sachverstand, die mittelfristig resultierenden finanziellen Konsequenzen fehlender Kosten- strukturdaten auch für gut gehende Praxen wie die Ihrige abzuschätzen. Daher gilt: Für den Berufsstand sind diese Daten unverzichtbar! Diese Daten liegen jedoch nur den Praxen selbst vor, sie können daher auch nur dort und nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. Da sich an- dererseits – angesichts der damit verbundenen konkreten und unmit- telbaren eigenen Mühen gegenüber den abstrakten und fernen Gewin- nen für die gesamte Kollegenschaft – die weitaus überwiegende Mehr- zahl der potenziellen Teilnehmer so wie Sie gegen eine Teilnahme ent- schieden hätte, erschien bei Planung der Erhebung die Zahlung einer halbwegs angemessenen Aufwandspauschale als Anreiz zur Teilnahme 8 Leserforum
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