Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 109, Nr. 4, 16.2.2019, (326) Bereits vor fünf Jahren hatten KZBV und BZÄK ihr ECC-Konzept vorgestellt. ImNach- gang dazu stellte die KZBV im März 2015 einen Antrag auf die Bewertung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (FU) für Kinder auf Zahn-, Mund- und Kieferkrank- heiten gemäß § 135 Absatz 1 SGB V beim G-BA. Einen Monat später beschloss der Ausschuss die Einleitung der Beratungsver- fahren. Mit dem Präventionsgesetz, das am 25. Juli 2015 in Kraft trat, bestimmte der Gesetzgeber dann bereits, dass zusätzliche zahnärztliche FU für Kleinkinder bis zu drei Jahren eingeführt werden sollen. Damit ging es im G-BA nicht mehr um die Frage, ob neue FU kommen oder nicht, sondern darum, wie die frühkindliche zahnärztliche Prävention konkret ausgestaltet und wie viele FU es geben soll. Im November 2015 wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen (IQWiG) mit der Bewertung zu- sätzlicher therapeutischer Maßnahmen zur Remineralisation bei Vorliegen einer initialen Kariesläsion des Milchzahns beauftragt. Knapp ein Jahr später, im Oktober 2016, legte das IQWiG dann den Vorbericht „Isoliert appli- zierte Fluoridlacke bei initialer Kariesläsion des Milchzahns“ vor, der für Aufregung sorgen sollte. Niemand war bis dahin davon ausge- gangen, dass man die bekannte und weltweit hervorragend mit Evidenz aus RCT-Studien belegte Wirkung des Fluoridlacks infrage stellen könnte. Zum Entsetzen der Experten fand das IQWiG jedoch keine Evidenz zur Fragestellung. Was war passiert? Wieso fand das IQWiG zuerst keine Evidenz? Das IQWiG hatte buchstabengetreu die Fragestellung des G-BA übernommen und nach der Evidenz für „isoliert applizierte“ Fluoridlacke in der ersten Dentition gesucht. Genau für diesen Spezialfall fand sich jedoch keine Evidenz – obwohl bei der Literatur- recherche genügend Hinweise auf die Wirk- samkeit des Fluoridlacks auftauchten. „Auch Studien, die den therapeutischen Effekt von Fluoridlacken auf initiale Kariesläsionen bei bleibenden Zähnen untersucht haben, wur- den aufgrund der beauftragten Fragestellung nicht für die Auswertung berücksichtigt, ob- wohl der Wirkmechanismus für beide Denti- tionen möglicherweise ähnlich ist“, räumte das IQWiG selbst in seinem Vorbericht ein. Nach Protesten aus Standespolitik und Wis- senschaft und etlichen weiteren Beratungen im G-BA wurde das IQWiG schließlich im August 2017 mit einem Rapid Report zur Bewertung einer Fluoridlackapplikation im Milchgebiss zur Verhinderung des Voran- schreitens und des Entstehens von Initial- karies beziehungsweise neuer Kariesläsionen beauftragt. Dieser Bericht wurde am 29. März 2018 vorgelegt. Aufgrund der jetzt allge- meiner gefassten und auf den eigentlichen Wirkzusammenhang fokussierten Fragestel- lung lautete das Fazit des IQWiG nun: „Für den Endpunkt Karies ergab sich für Kinder mit und ohne (initial-)kariöse Läsionen im Milchgebiss ein Hinweis auf einen höheren Nutzen für die Applikation von Fluoridlack Erfolg im Kampf gegen ECC Neue Leistungen zum Kariesschutz bei Kleinkindern! Es war ein steiniger Weg, doch die Anstrengung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich gelohnt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar neue Leistungen zum Kariesschutz bei Kleinkindern beschlossen. Damit folgt der Ausschuss weitgehend dem von KZBV und Bundes- zahnärztekammer entwickelten Konzept zur Bekämpfung frühkindlicher Karies von 2014. Foto: iStock - Geber86 88 Politik

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