Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (384) TI-Anbindung – Ich bin nach wie vor nicht überzeugt \ Zum Leserbrief „Fristverlängerung für TI-Anbindung – Ich überlege, den Konnektor wieder abzuschaffen“, zm 1-2/2019, S. 11. Liebe Frau Kollegin Mazloumi, bitte tun Sie das. Aus genau denselben Überlegungen heraus lehnen ich und andere die TI- -Anbindung für unsere Praxen ab. Telematik und flächen- deckende MVZ-Struktur, beide politisch gefordert und dement- sprechend forciert, sind die letzte Stufe vor der Gleichschaltung der akademischen Heilberufe. Die Intention ist klar: Totale Kon- trolle und Manipulation mittels Telematik, Verdrängung und Vernichtung der freiberuflichen Praxen durch priorisiertes MVZ- Konzept, beginnend mit den kleineren Einzelpraxen. Wer will denn ernsthaft glauben, dass Herrn Spahn nur an der Ver- besserung der interdisziplinären Kommunikation gelegen ist, ohne sich auf diese genial einfache Art des Zugriffs auf Patienten- und Praxisdaten zu bemächtigen? GKV, PKV und zahlende Gäste sind dann auch mit von der Partie. Wer will das verhindern? Warum will die politische Kaste dieses völlig unbrauchbare Sys- tem um jeden Preis möglichst kurzfristig erzwingen? Den Preis müssen natürlich wir zahlen. Die TI unterläuft eklatant die Daten- schutzbestimmungen. Der aktuelle Datenklau bei unseren Volksvertretern ist eine gnädige Koinzidenz für uns, die Anfällig- keit des digitalen Systems und seiner brutalen Gefährlichkeit in seinen Konsequenzen zu erkennen und noch einmal in Ruhe nach- zudenken, bevor wir eine aus- weglose Verantwortung einkau- fen. Stellen Sie sich vor, dass alles in Ihren Praxisdaten lesbar wird, Sie nichts Privates, nichts außer- halb der offiziellen Dokumenta- tion notieren können ohne den Gedanken, dass jemand mitlesen und Missbrauch treiben kann. Soll das wirklich so kommen, unwidersprochen wie gott- gegeben und nur durch launigen Erlass seitens unserer Politiker? Aktuell dürfen wir sogar noch an einer zweiten gnädigen Ko- inzidenz teilhaben, einer über- zeugenden Lehrveranstaltung, nämlich wie man zielgerichtet effektiv gegen Politikerunsinn und Machtwahn Widerstand leistet. Natürlich sind es wieder die Franzosen, die zeigen, wie man das macht. Hinter der Kulisse von Chaoten lenkt histo- risch die lateinische ratio, mit Disziplin und Konsequenz. Diese ratio gibt es hier vielleicht nicht. Sicher aber ist wohl, dass hinter der deutschen politisch chaotischen Kulisse einer meines Erachtens außerordentlich schlampigen Telematik nichts weiter sitzt als selbstgefälliger Zynismus. Wollen wir, dass das immer so weitergeht? Wir sind der Souverän. KBV und KZBV werden für ihre Reaktion bzw. Nicht-Aktion ihre Gründe haben. Und irgendeine Klientele macht das Geschäft, mit öffent- lichem und unserem Geld. Das alles ist zur Gewohnheit ge- worden, weil wir es nicht verhin- dert haben. Ständig in basaler und lächerlicher Manier mit Strafen bedroht, können aller- dings auch wir fundamental effektiv drohen, z. B. mit versam- melten Praxisschließungen für notwendige sukzessive Zeit- räume. Das Grundgesetz ver- bietet das ausdrücklich nicht. Nur das Bundessozialgericht meinte ein Streikverbot für Ärzte erlassen zu müssen. Einig und entschlossen müssen wir sein, dann retten wir mit wenig Mühe unsere Haut und unsere berufliche Freiheit. Der Souverän, das sind wir. Dr. Thomas Heger, Ahaus Anmerkung der Redaktion: Die pointierte Meinung von Herrn Dr. Heger ist zu akzep- tieren und unsererseits nicht zu kommentieren. Gleichwohl bedarf es einer kurzen Anmer- kung für die Leserinnen und Leser, die sich bis dato mit dem Sachverhalt vielleicht etwas weniger auseinandergesetzt haben. Inwieweit die Wortwahl wie „Gleichschaltung“, „totale Kontrolle“, „Manipulation mit- tels Telematik“ fachlich zutref- fen, entzieht sich auch unserer Kenntnis. Grundsätzlich sind Gleichschaltung, Totalkontrolle und Manipulation aus den gesetzlichen Vorgaben nicht herauszulesen. Zudem wird die Telematik-Infrastruktur fach- seitig als datenschutzkonform und datensicherheitsrechtlich unbedenklich bewertet. Zum sogenannten Streikverbot für Vertrags(zahn)ärzte ist jedoch anzumerken, dass dieses seitens des BSG nicht „erlassen“ wurde. Vielmehr resultiert dieses gemäß der höchstrichterlichen Recht- sprechung des BSG aus der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts. Kurz gesagt wollte der Gesetzgeber die teil- weise gegenläufigen Interessen von Krankenkassen und Ärzten zum Ausgleich bringen, um auf diese Weise eine verlässliche Versorgung der Versicherten zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen. Ri \ Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www. zm-online.de zu veröffentlichen. 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