Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05
zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (478) Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. 104 Bekanntmachungen Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2018 einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 79 Abs. 4 SGB V Funktion Erläuterung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vorstands- vorsitzen- der Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grund- vergütung gezahlter Betrag 263.000,04 € variable Bestandteile gezahlter Betrag 52.600,01 € Umfang der Nebentätigkeit in der Praxis Wochen- stunden Keine Neben- tätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V Dienst- wagen auch zur privaten Nutzung ja/nein ja Wesentliche Versorgungsregelungen Übergangs- regelung nach Ablauf der Amtszeit Höhe/ Laufzeit Aus vorheri- gem Vor- standsdienst- vertrag zwei Monatsgehäl- ter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit in der gesetzlichen Renten- versicherung versichert jährlich auf- zuwendender Betrag nein Berufs- ständische Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag 44.710,01 € 3) Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag 14.400,00 € 2) Vertragliche Sonder- regelungen der Versor- gung Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwen- dender Betrag jährlich 8,64 % des zur Zeit des Ausschei- dens gülti- gen Festge- haltes 1) Vorzeitige Beendigung Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendi- gung vor Ablauf des Vorstands- dienstvertrages ohne schuldhaf- tes Verhalten des Vorstandsmitglie- des, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstands- dienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2)
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