Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (479) 105 Vorstands- mitglied Vorstands- mitglied 1) Anspruch aus Altvertrag 2) Soweit er vor der Beschäftigung nach diesem Dienstvertrag bereits hauptamtlich im Vorstand der KZBV oder einer KZV tätig war, verlängert sich der Vergütungsanspruch gem. Satz 2 für jedes Jahr der vorgelagerten hauptamtlichen Tätigkeit um einen halben Monat. Bei Rücktritt vom Amt eines Vorstandsmitgliedes erhält er das Festgehalt gem. § 4 Abs. 1 für den Monat des Rücktritts und die 3 folgenden Monate, längstens bis zu dem nach § 1 bestimmten Endtermin des Vorstandsdienstvertrages. 3) gemäß Versorgungsordnung der KZBV 247.400,04 € 263.000,04 € 52.600,01 € 52.600,01 € Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V Keine Neben- tätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V ja ja Sechs Monats- gehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Aus- scheiden bezo- genen Festge- haltes Sechs Monats- gehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Aus- scheiden bezo- genen Festge- haltes nein nein 39.450,01 € 3) 39.450,01 € 3) 14.400,00 € 14.400,00 € --- - Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendi- gung vor Ablauf des Vorstands- dienstvertrages ohne schuldhaf- tes Verhalten des Vorstandsmitglie- des, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstands- dienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2) Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendi- gung vor Ablauf des Vorstands- dienstvertrages ohne schuldhaf- tes Verhalten des Vorstandsmitglie- des, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstands- dienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2)

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