Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (406) Gleich eingangs der Stellungnahme stellen BZÄK und KZBV klar, dass sie es für nicht sachgerecht erachten, wegen einer nicht ausreichenden Evidenzgrundlage zu schluss- folgern, dass kieferorthopädische Behand- lungen per se keinen medizinischen Nutzen haben. Die vom IGES bemängelte fehlende Evidenz für den Zusammenhang von KFO- Behandlungen und Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis sei wissenschaftlich nur schwer herstellbar. Daraus jedoch abzuleiten, dass kieferorthopädische Behandlungen generell keinen Nutzen für Patienten haben, ist für BZÄK und KZBV schlicht „nicht nach- vollziehbar“. Aufgabe ist, Fehlstellungen zu korrigieren ... So sei etwa in dem Gutachten als patienten- relevanter Endpunkt zum Nutzen von Zahn- spangen die Morbidität in den Ausprägungen Karies, Parodontitis und Zahnverlust heran- gezogen worden. „Die Kieferorthopädie hat aber primär die Aufgabe, eine Fehlstellung der Zähne zu korrigieren, so dass als primäre patientenrelevante Endpunkte eigentlich die ‚Wiederherstellung einer guten Kaumechanik‘ und die ‚Korrektur eines eventuell vorhandenen Sprachfehlers‘ hätten herangezogen werden müssen“, heißt es in der Stellungnahme. Auch sei es nach SGB V Aufgabe der Kiefer- orthopädie, Beeinträchtigungen von Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen zu therapieren – und nicht Karies und Parodontitis. „Die KZBV und die BZÄK sehen deshalb keinen Anlass, am Nutzen kieferorthopädischer Therapien zu zweifeln. Viele der vom IGES Institut identifizierten Studien belegen so- wohl eine Verbesserung der mundgesund- heitsbezogenen Lebensqualität als auch positive kieferorthopädische Behandlungs- effekte.“ Bei der Frage, welche langfristigen Auswir- kungen die wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit haben, beschränke sich das Gutachten auf die nicht primär kieferorthopädischen End- punkte Karies, Gingivitis, Parodontitis, Zahn- verluste, Zahnlockerungen, Schmerz, Wur- zelresorption und unerwünschte Ereignisse. Dies sei „nicht sachgerecht“, kritisieren die beiden zahnärztlichen Organisationen. Generell würden die nachgewiesenen positiven Effekte einer kieferorthopädischen Behandlung in dem Gutachten nicht aus- reichend gewürdigt. So könnten eine „Ver- besserung der Zahnfehlstellungen“ und auch eine „Verbesserung der mundgesundheits- bezogenen Lebensqualität“ durch eine kie- ferorthopädische Behandlung sehr wohl ge- messen werden. „Der Endpunkt ‚Korrektur der Zahnfehlstellungen‘ wird unsererseits als der primäre (‚wahre‘) patientenrelevante Endpunkt für den Nutzenbeleg einer kiefer- orthopädischen Behandlung angesehen“, stellen BZÄK und KZBV fest. In Summe erfülle das Gutachten daher nicht die Voraussetzungen, um eine Evidenz- grundlage für eine Nutzenbewertung zu sein. Gleichwohl zeige es Tendenzen und Trends auf, die zu vertiefen sind. Schließlich seien die betroffenen Patienten fast aus- schließlich Kinder und Jugendliche und damit einer vulnerablen Gruppe zugehörig. Da BZÄK und KZBV hier ihre Expertise be- reits mit dem Konzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ (2014) bewiesen haben, könnte diese lösungsorientierte Herangehensweise aus ihrer Sicht für die Kieferorthopädie ein möglicher und sinnvoller Weg sein. ... und nicht Parodontitis und Karies zu therapieren Insgesamt sei der Untersuchung jedoch an- zumerken, „dass bei der Erstellung keine kieferorthopädische beziehungsweise zahn- medizinische Expertise eingebunden war“, merken BZÄK und KZBV an. Als Beispiel nen- nen sie die inhaltlich falsch zitierten Ziele der therapeutischen Maßnahmen. „Daraus ergibt sich eine Fehlfokussierung; sowohl in BZÄK und KZBV zur IGES-Analyse KFO-Gutachten mit Bias! Im November 2018 hatte das Berliner IGES Institut ein Gutachten zu Sinn und Zweck von KFO-Behandlungen veröffentlicht. Diverse Medien sprachen daraufhin der KFO generell einen zahnmedizinischen Nutzen ab. In einer fachlichen Stellungnahme erläutern die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nun detailliert ihre Haltung – und begründen, warum das Gutachten ohne zahnmedizinische Expertise die falschen Schlüsse zieht. Foto: AdobeStock - zinkevych 32 Zahnmedizin

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