Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05
zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (422) Am Anfang der Überlegung sollte eine Analyse der Praxissituation stehen: Was habe ich, was brauche ich zusätzlich, was benötige ich in drei bis fünf Jahren? Beim Punkt „Was habe ich?“ ist es sinnvoll, kritisch zu prüfen, ob die vorhandene, vielleicht noch analoge Hard- ware den Ansprüchen bislang genügt hat und ob sie vollumfänglich genutzt wurde. Der Blick in die Zukunft ist naturgemäß schwierig: Zum einen kann sich in drei bis fünf Jahren die Konzeption der Praxis ändern, wodurch eventuell neue Anforderungen ans Röntgen entstehen. Zum anderen ist die Indus- trie eifrig bemüht, mit neuen Entwicklungen immer neue Akzente zu setzen. Dadurch ent- steht Druck beim Kunden, sich in immer kür- zeren Zyklen ein neues Gerät anzuschaffen. Gegebenenfalls sollte man also überlegen, ob Leasing eine sinnvolle Alternative ist und dies im Einzelfall mit dem Depot erörtern. Eine andere wichtige Frage ist, ob man in jedem Behandlungszimmer ein Röntgengerät für intraorale Aufnahmen haben will oder ob sich die Röntgentätigkeit in einem Raum konzentrieren lässt. Für beide Varianten gibt es gute Argumente, hier ist das Praxiskonzept der entscheidende Parameter. Tubusgeräte sind vergleichsweise preisgünstig zu haben, die teurere Komponente der Sensoren oder Speicherfolienscanner muss nicht pro Rönt- gengerät angeschafft werden, da man sie problemlos variabel einsetzen kann. Wer also häufig während der Behandlung intraorale Aufnahmen macht, kann den Workflow durch ein Tubusgerät in jedem Behandlungs- zimmer verbessern. Zu bedenken sind dabei aber die Folgekosten für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung, die Wartung und die Prüfungsgebühren der zahnärztlichen Röntgenstelle, die ja pro Gerät anfallen. Beim Anbieter bleiben oder wechseln? Um zukunftsoffen zu sein, sollte man Netz- werkstrukturen einplanen (lassen), die einen zuverlässigen und einfachen Bilddaten- austausch innerhalb der Praxis erlauben. Die Anbindung an die Abrechnungssoftware ist in der Regel empfehlenswert. Für den ab 2020 auch in der Zahnmedizin vorgesehe- nen DICOM-Standard gibt es von den Her- stellern sogenannte DICOM-Conformance- Statements, aus denen hervorgeht, welche DICOM-Daten über welche Schnittstellen ausgetauscht werden können. Leider ist der Standard beim zahnärztlichen Röntgen nicht so eindeutig, dass alle wünschenswerten Daten auch ausgetauscht werden. Spätes- tens wenn man eine Vorauswahl für die Geräte und die damit verbundene Software getroffen hat, sollte also die Frage nach der Kompatibilität gestellt werden. Für die jeweiligen Gerätetypen (Tubus, OPG, DVT, OPG-FRS-Kombi, OPG-DVT-Kombi und OPG-DVT-FRS-Kombi) gibt es eine Vielzahl von Herstellern und Varianten, die einem die Wahl nicht leicht machen. Sicherlich wird man sich erst einmal mit der Hardware des Herstellers beschäftigen, dessen Geräte man bereits in der Praxis hat oder – bei Neugrün- dungen – mit denen man bislang gearbeitet hat. Nach demMotto „Never change a win- ning team“ liegt es nahe, gute Erfahrungen übertragen zu wollen. Die Industrie ver- sucht ja auch gezielt, bei Neu- oder Weiter- entwicklungen, dem bisherigen Kunden den Umstieg auf neue Geräte einfach zu machen, indem das bekannte Design und vertraute Optionen möglichst beibehalten werden. Bei Investitionen im fünf- bis sechsstelligen Digitales Röntgen Wie man das richtige Röntgengerät findet Werner Betz Röntgengeräte zählen zu den teuersten Investitionen in einer Zahnarztpraxis und beeinflussen in hohem Maße die täglichen Arbeitsabläufe. Eine suboptimale Konfiguration der Röntgentechnik kann viel Zeit und Geld kosten und beeinträchtigt nicht zuletzt die Zufriedenheit im Praxisteam. Die eingefügten Checklisten helfen bei der Kaufentscheidung. 48 Zahnmedizin Foto: © 2019 Dentsply Sirona. All rights reserved Foto: Planmeca Foto: Dürr Dental
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