Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 109, Nr. 6, 16.3.2019, (576) und Aktualisierung der Versichertenstamm- daten ist damit nicht möglich. Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein elektro- nischer Heilberufsausweis zum Zugriff auf die eGK benötigt. Die Geräte werden im Rahmen der Erst- ausstattung mit separaten Pauschalen finan- ziert. Für jedes mobile Kartenterminal wird zusätzlich eine SMC-B finanziert. Praxisausweis Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Au- thentisierung als medizinische Einrichtung gegenüber der TI, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN aktiviert. Es wird daher je Standort eine SMC-B benötigt. Das heißt, Einzel- praxen und BAG an einem Standort erhal- ten die Pauschale für eine SMC-B, ÜBAG und Zweigpraxen erhalten die Pauschale für eine SMC-B je Standort, um von jedem Standort aus eine Verbindung zur TI auf- bauen zu können. Die Kosten für den Praxisausweis (SMC-B) werden für jeweils fünf Jahre in Form einer Einmalzahlung erstattet. Ein elektronischer Praxisausweis ist in der Regel fünf Jahre gül- tig, dann muss er gegen eine neue SMC-B ausgetauscht werden. VPN-Zugangsdienst Für den Zugang zur TI brauchen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähn- lich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Die monatlichen Kosten für den VPN-Zu- gangsdienst werden durch die monatliche Pauschale des Standard-Betriebspakets ab- gegolten. In dieser Pauschale sind auch die Kosten für Wartung und nötige Updates des Konnektors enthalten. Anpassung PVS Auch das PVS muss aktualisiert werden, um den Konnektor ansprechen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Dieses Update ist die Grundvoraus- setzung für alle weiteren Schritte der TI- Anbindung. Die Kosten für das Update sind in der TI- Startpauschale enthalten. Diese Pauschale soll auch die Kosten für die Installation und damit zusammenhängende Ausfallzeiten der Praxis und für Schulungen von Mitarbeitern decken. Bisher schien eindeutig: Der Konnektor, das kleine Gerät ähnlich einem DSL- Router, befindet sich innerhalb der eigenen Praxiswände. Wo auch sonst. Nun, vielleicht im Rechenzentrum einer „Konnektor-Farm“? Beispiel AKQUINET: Das nach eigenen Angaben „größte unabhängige und eigentümergeführte IT-Unternehmen im deutschsprachigen Raum“ bietet (neben anderen Anbietern) Praxisinhabern die Möglichkeit, ihren Konnektor auszulagern. „Die Kartenlese- geräte verbleiben in Ihrer Praxis, die Konnektoren befinden sich in unserem Rechenzentrum und werden über sichere VPN-Verbindungen angeschlossen“, lautet die Idee hinter dem Konnektor-Farming. Dabei befindet sich die Farm im „TÜViT- geprüften und rund um die Uhr über- wachten“ AKQUINET-Rechenzentrum in Hamburg, heißt es auf der Website der Firma. Bis zu 80 Hardware-Konnektoren werden beim Konnektor-Hosting mit einer Soft- ware „zusammengeschaltet“, ungefähr 3.000 Kartenterminals können über das Netzwerk angeschlossen werden. Die An- bindung erfolgt über einen VPN-Tunnel. Vor Ort steht nur das Kartenterminal und die VPN-Box, sonst nichts. Fällt ein Kon- nektor im Rechenzentrum aus, dann sorgt die Management-Software dafür, dass die betroffenen Kartenterminals von anderen Konnektoren „übernommen“ werden. Anwendung findet das Verfahren in erster Linie im stationären Bereich. Die gematik hat dieses Hosting bereits im Juli 2018 bestätigt: Der damals von der Firma Concat entwickelte Ansatz „einer Mehrfachanbindung von Nebenstellen mithilfe mehrerer Konnektoren aus dem Rechenzentrum eines Krankenhauses“ verletzt demnach nicht die Anforderun- gen der gematik. Somit ist eine „derartige technische Lösung aus Sicht der gematik möglich“. Dennoch bleiben auch hier einige Fragen offen: Inwiefern sind Praxisinhaber, die das Angebot nutzen, rechtlich abgesichert? Gibt es Zahnärzte, die das Angebot bereits nutzen? Und wie viel kostet das „Rundum- Sorglos-Paket“ eigentlich? Vonseiten der Firma ging bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ein. \ Konnektor-Farming Muss der Konnektor in meiner Praxis stehen? Ein aktueller Überblick über den Status des Online-Produktivbetriebs in den KZVen vom 7. Februar 2019 zeigt, dass insgesamt 36 Prozent der Zahnarzt- praxen in Deutschland erfolgreich an die TI angeschlossen sind. Da drei KZVen keine aktuellen Daten an die KZBV über- mittelt haben, sei jedoch von höheren Zahlen auszugehen. Die Daten zeigen außerdem, dass in der Regel bereits deutlich mehr elektronische Praxisausweise (SMC-B-Karten) ausge- geben wurden, als Praxen angebunden sind. So wurden in Bayern zum 28. Januar 2019 insgesamt 1.558 Praxen ange- schlossen, aber bereits knapp 4.000 Praxisausweise an die Praxen verschickt. Laut KZBV ist dies ein Indikator dafür, dass die Zahnärzteschaft den Ausbau der TI offensiv voranbringen will. Liefer- schwierigkeiten der Industrie und lange Wartezeiten für die Installationstermine seien der vorrangige Grund, warum bis- her nur 36 Prozent der Zahnarztpraxen erfolgreich an die TI angeschlossen wer- den konnten. \ Warum sind „nur“ 36 Prozent der Praxis bereits angeschlossen? S TAND DES ONLINE - PRODUKTIVBETRIEBS 26 Telematikinfrastruktur

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=