Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 109, Nr. 6, 16.3.2019, (591) Praxisfinanzierungen und Kapitalanlagen sollte das Finanzpaket einmal von neutraler Stelle auf Kosten, Risiken und Zielerreichung durchleuchtet werden. Oftmals reichen schon kleinere Korrekturen beziehungs- weise Umstellungen, um eine positive Trendwende zu erreichen. Manchmal sind die Lücken aber so eklatant, das eine Neuaufstellung unabdingbar ist, um 20 Jahre lang verlorenes Terrain wieder wett- machen zu können – das geht aber in den meisten Fällen relativ kostenneutral und unspektakulär. Stimmt das Klischee vom in Immobilien investierenden Zahnarzt noch? Offen gesagt waren Zahnmediziner in den vergangenen 20 Jahren immer wieder eine beliebte Zielgruppe von Immobilien- vertrieben und dergleichen – der Steuer- spartrieb ist anscheinend schon recht groß … und man will einfach auch diesen schönen Modellrechnungen Glau- ben schenken. Persönlich bin ich ein großer Fan von Immobilieninvestitionen. Meine Mandan- ten wissen, wie solch eine Investition funk- tioniert und wie man damit intelligent Vermögen aufbauen kann. Aber so eine Investition muss sich immer vor einer möglichen Steuerersparnis rechnen. Eine Denkmalabschreibung als einziges Motiv für einen – oftmals überteuerten – Immobilien- kauf ist keine gute Idee aus meiner Sicht. Das geht langfristig selten auf, also wenigs- tens nicht für den Investor … Haben Zahnärztinnen andere Anlagebedürfnisse als Zahnärzte? Frauen sind in einem ersten Schritt vernünf- tiger und vorsichtiger in der Finanzplanung als Männer – sie gehen eher Schritt für Schritt vor. Männer sind dagegen oftmals risikofreudiger und orientieren sich eher an langfristigen und größeren Zielen. Pauschal gesagt, ohne irgendeine Wertung. Einfach meine Erfahrung aus fast 20 Jahren Finanzplanung. Das Groteske ist jedoch, dass beide dann in ihren Portfolios oftmals identische Produkte haben – die „üblichen Verdächtigen“ halt. Die Fragen stellte Marko T. Hinz. Zum 1. Januar 2019 weist das Vermittler- register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages 191 Honorar-Finanz- anlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) und 37.874 Finanzanlagenvermittler aus. Finanzanlagen- vermittler dürfen anders als Honorarberater Honorare und Provisionen annehmen. ? ? No limits! Wir kennen keine Grenzen, wenn es um das Wohl Ihrer Patienten geht. Wir sind Ihr Partner für die digitale Zahnarztpraxis. Mit unserer Praxismanagement-Software charly, die Ihre Prozesse beschleunigt, und mit unseren innovativen Services, die Ihnen mehr Freiraum im Praxisalltag verschaffen. www.solutio.de 12.–16.03.2019 HALLE 11.2 STAND R10/S19 41

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