Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 109, Nr. 6, 16.3.2019, (592) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach dieser Devise gehen die zuständigen Behör- den bei der Begehung von Zahnarztpraxen vor. Die gleiche Frage stellt sich aber auch für jeden Niedergelassen. „Vertrauen“ muss jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt dabei vor allem ihren/seinen Mitarbeitern. Denn viele der Praxisbereiche, für die sich die Prüfer interessieren, fallen in den Auf- gabenbereich des Personals, werden aber vom Praxisinhaber verantwortet. Im Fokus stehen die Hygienekette und die Dokumen- tation. Verständlicherweise sind diese offiziellen Besuche nicht beliebt. Sie machen zusätzliche Arbeit und verursachen erheblichen Stress für den Praxisbetreiber und das Team. Hat man diese Situation samt der damit verbun- denen Erlebnisse vor seinem inneren Auge, dann klingt der nachfolgende Rat utopisch: Betrachten Sie als Praxisinhaber die Bege- hung nicht ausschließlich negativ. Doch ein solcher Termin sollte auch immer Anlass und Chance sein, das eigene QM-System, die internen Abläufe und die Zusammenarbeit im Team zu hinterfragen. Und das nützt letztlich allen Beteiligten. Seit fast sieben Jahren regelt eine Verwal- tungsvorschrift die Überwachung nach dem Medizinproduktegesetz. Der Gesetzgeber hat damit sein Ziel, eine bundesweit ein- heitliche und qualitätsgesicherte Inspektion von Gesundheitseinrichtungen zu schaffen, weitgehend umgesetzt. Zu diesem Zweck verpflichteten die zuständigen Behörden vielfach neue Inspektoren, um die Prüfungen möglichst breitflächig ausführen zu können. Wider die klassische Betriebsblindheit Herrschte anfangs noch Verunsicherung, weil die Praxen nicht wussten, was bei einer Begehung auf sie zukommt, können inzwischen viele auf eigene Erfahrungswerte und die von Kollegen, die eine Begehung „gemeistert“ haben, zurückgreifen. Dabei steht ein Aspekt im Vordergrund: Wer die Abläufe in seiner Praxis regelmäßig kri- tisch hinterfragt, braucht eine Begehung im Prinzip nicht zu fürchten. Darüber hinaus bieten Dienstleister und Zahnärztekammern simulierte Praxisbegehungen an, die helfen, den eigenen Blick zu schärfen, Abläufe mit dem Team einzuüben – die somit zu- sätzliche Sicherheit geben. Auch wenn sich der Praxisbetreiber sicher ist, dass die Hygienekette lückenlos einge- halten und dokumentiert wird, kann der Blick eines externen Experten hilfreich sein und Struktur in die Vor- bereitung bringen – auch weil die klassische Betriebsblindheit oder bes- ser Detailblindheit in Zahnarztpraxen ebenso verbreitet wie schädlich ist. Angesichts der Tatsache, dass die behördlichen Überprüfungen gemäß § 5 MPGVwV ausdrücklich auch unange- kündigt durchgeführt werden dürfen, tun Zahnärzte gut daran, ihr Team umsichtig auf eine mögliche Begehung vorzubereiten. Die Bereiche, die von den Prüfern einer Überprüfung unterzogen werden, sind breit gefächert, Dokumentation und Hygiene- management bilden die zentralen Schwer- punkte. Ein effektiver Handlungsplan gilt als Schlüssel zum Erfolg. Die Mitarbeiter gut für eine Begehung aufzustellen, ist hierbei Chef- sache. Üblicherweise wird der Inspektor Raum für Raum überprüfen und dabei auf häufige Fehlerquellen achten. Um letztere zu erkennen, sind die Informationen und Handreichungen der Zahnärztekammern enorm hilfreich. Oft geben Details den Aus- schlag. Dies beginnt bereits im Warte- zimmer: Hier müssen die zuständigen Mit- arbeiter beispielsweise sicherstellen, dass die dort ausgelegten Zeitschriften den Warte- bereich nicht verlassen. Regelmäßig des- infiziertes Spielzeug in der Kinderecke zeugt von der Umsicht des Praxispersonals. Offen- sichtlicher sind die relevanten Vorgaben im Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Praxisbegehung Vorheriges Üben erspart das Nacharbeiten 42 Zahnmedizin

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