Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 109, Nr. 6, 16.3.2019, (631) fenmüssen Sie für Zahnbehandlungen in Salz- gitter, Eltville am Rhein und Wolfenbüttel.“ Tipp von ERGO: eine private Zahnzusatzversicherung! Und erklärt gleich mit, warum sie den Vergleich herbeiführt: „Um Zahnarztkosten möglichst gering zu halten und trotz Zahn- problemen nicht auf ein strahlendes Lächeln verzichten zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatz- versicherung.“ Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat den Vergleich der ERGO direkt statistisch untersucht. BZÄK: Ein Mix aus Unklar- und Ungereimtheiten Ihre Bilanz: „Eine Zusammentragung von Unklarheiten, Ungereimtheiten beim Da- tenmaterial und Mangel an Repräsentativi- tät. All dies führt zur Verunsicherung der Ver- braucher und Patienten.“ ck/pr Der Gestaltungsraum der Zahnärzte durch die Gebührenordnun- gen ist begrenzt. Die Unterschiede in den ermittelten Kosten einer Zahnarztbehandlung liegen daher wesentlich in unterschied- lichen individuellen Patientenentscheidungen und -präferenzen begründet. Der Bepreisung zahnärztlicher Leistungen liegen zwei Gebühren- ordnungen zugrunde – der BEMA und die GOZ. Im BEMA werden jeweils die Regelleistungen für gesetzlich Versicherte definiert. Die GOZ ist der Gebührenkatalog für Privatversicherte. Gesetzlich versicherte Personen haben die Möglichkeit, im Rahmen der gleich- und andersartigen Versorgung insbesondere beim Zahn- ersatz ebenfalls auf die GOZ zuzugreifen und statt der Regel- eine höherwertige Versorgung zu wählen – die dann natürlich mit höheren Kosten für den Patienten verbunden ist. Wie häufig Patienten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder weitere Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wünschen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zu nennen sind wesentlich Einkommen der Bevölkerung, Altersstruktur und Morbidität sowie individuelle Befundsituationen und Präferenzen der Patienten (zum Beispiel ästhetisches Empfinden). Es steht außer Frage, dass nach wie vor erhebliche Einkommensunterschiede zwischen den Bundesländern und Regionen bestehen. Insofern verwundert weder die Erkenntnis, dass die durchschnittlichen Kosten einer „Zahnbehandlung“ im Osten geringer sind als im Westen, noch das Ergebnis, dass in großen Städten häufig mehr zu zahlen ist als auf dem Land. Durch die Darstellung der ERGO wird aber suggeriert, die unterschiedliche Höhe der Zahnarztrechnun- gen sei in erster Linie das Ergebnis abweichender Abrechnung seitens der Zahnärzte – gegen die sich der Patient mittels einer Zahnzusatzversicherung bei der ERGO schützen muss. Die Darstellungen der ERGO zu den Zahnarztkosten lassen auch keinen hinreichenden Rückschluss auf die dahinterliegende Me- thodik und Systematik erkennen. In den Texten wird – neben den durchschnittlichen Kosten einer Zahnbehandlung – auf Ergebnisse in einzelnen Leistungsbereichen (beispielsweise Prophylaxe oder Zahnersatz) eingegangen, jedoch nicht auf systematische und nachvollziehbare Art undWeise. Letztlich wird für den Verbraucher nicht ersichtlich, welche Leistungen konkret betrachtet wurden. Vielmehr wird er mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zahlen, Behandlungen und Städtenamen „erschlagen“, deren Berechnungs- grundlage in keiner Weise nachvollziehbar ist. Auch in Bezug auf die Datenbasis bestehen unseres Erachtens Unklarheiten. Im Text für Gesamtdeutschland – der das erste ist, was die Ver- braucher auf der Homepage zu Gesicht bekommen – finden sich gar keine Angaben zu Stichprobengröße oder Datenbasis. Erst wenn man sich die Mühe macht, die einzelnen Länderberichte genau durchzulesen, findet man einige Informationen: Grundlage für den Vergleich sind ausschließlich die bei der ERGO einge- reichten Rechnungen. Allein dies schränkt die Repräsentativität der Ergebnisse erheblich ein. Zudem ist aus der Darstellung auf der Homepage nicht ersichtlich, welche Leistungen in welcher Menge in den einzelnen Bundes- ländern beziehungsweise Städten erbracht wurden und in den Vergleich einflossen. Zwar wird in den Länderberichten erwähnt, dass nur Städte berücksichtigt wurden, aus denen mehr als 1.000 Rechnungen vorlagen (auch dies gerade in den Großstädten noch eine recht geringe Menge), es ist jedoch überhaupt nicht er- sichtlich, welche Leistungen in diesen Rechnungen in welcher Menge abgerechnet wurden. Finden sich in einem Bundesland beziehungsweise einer Stadt besonders viele Prophylaxe-Rech- nungen, während anderswo überdurchschnittlich viele Implantat- Rechnungen eingereicht wurden, muss dies notwendigerweise zu unterschiedlichen Durchschnittspreisen führen. Gerade bei einem Vergleich konkreter Leistungen (beispielsweise Füllungen) auf Ebene einzelner Städte besteht zudem die Gefahr, dass hier scheinbar „allgemeingültige“ Aussagen auf Basis einiger weniger Rechnungen getroffen werden. Und selbst innerhalb der Leistungsbereiche können erhebliche Unterschiede bestehen. So gilt es etwa bei Brücken zumindest zu fragen: Wie groß waren die Brücken, welche Materialien wurden verwendet, wurden zusätzliche Verblendungen von Kronen vorgenommen, mussten gegebenenfalls noch Kronen entfernt werden? Vor diesem Hintergrund erscheinen Aussagen wie ‚Mit ca. 923 Euro stellt München den teuersten Standort für Zahnprothesen und Kronen dar, während Sie in Stuttgart vergleichsweise viel für Implantate und Brücken bezahlen müssen‘ äußerst fragwürdig und sollen deshalb offensichtlich der Bewerbung des eigenen Produkts dienen. \ „Die Ursachen für unterschiedliche ‚Zahnarztkosten‘ sind vielfältig“ Statement der Bundeszahnärztekammer 81

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