Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 109, Nr. 8, 16.4.2019, (820) Die neue Kinderschutz-Leitlinie („AWMF-S3(+)- Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Ju- gendhilfe und Pädagogik“) soll Fachkräften aus Medizin, Zahnmedizin, Pädagogik und Jugendhilfe dabei helfen, Fälle von Kindes- wohlgefährdung im Berufsalltag zu erkennen, um dann angemessen reagieren zu können. Deshalb zielt sie vor allem darauf ab, ein ge- meinsames Verständnis der Berufsgruppen zur Kooperation und einen einheitlichen Sprachgebrauch bei Begrifflichkeiten und Vorgehensweisen zu finden. Die Leitlinie ist eine medizinische. Ein eigenes Kapitel greift jedoch zahnmedizinische As- pekte auf, da dem Zahnarzt beim Erkennen von Kindeswohlgefährdung eine wichtige Rolle zukommt, weil gerade orale Verlet- zungen ein Anzeichen von Kindeswohl- gefährdung sein können. Das ist deshalb etwas Besonderes, weil es bisher deutsch- Verzahnung für den Kinderschutz Eine neue medizinische Kinderschutz-Leitlinie ist auf den Weg gebracht. Sie erfüllt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einem hochsensiblen Bereich: Alle Disziplinen, die sich im Kinderschutz engagieren, erhalten eine gemeinsame Basis zur Kooperation – mit klarer Sprachregelung, Rollenzuweisungen und Handlungsempfehlungen für ihren Berufsalltag. Und da orale Verletzungen ein Zeichen von Kindeswohlgefährdung sein können, sind Zahnärzte besonders angesprochen. Für sie gibt es in der Leitlinie deshalb ein spezielles Kapitel mit Erläuterungen und Handlungsempfehlungen. Foto: iStock-hoozone 14 Kinderschutz-Leitlinie

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=