Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
vertrauen. Überlastung ist demnach auch der am häufigsten ge- nannte Grund, weshalb Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Rechtliche Basis: das Kinderschutzgesetz Das Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchG) von 2012 ist die recht- liche Grundlage für das Tätigwerden von Fachkräften im Kinder- schutz. Weitere Regelungen dazu gibt es im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und im Kinder- und Jugend- hilfegesetz (SGB VIII). Geregelt werden Erörterungspflichten, Bera- tungsrecht und Offenbarungsrecht für Berufsgeheimnisträger (also Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Familien- und Jugendberater oder Lehrer) bei einer Kindeswohlgefährdung sowie die Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen im Kinderschutz auf Landesebene. Die Berufsgeheimnisträger haben einen rechtlichen Beratungs- anspruch zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine erfahrene Fachkraft der öffentlichen Jugendhilfe. Zur Falldarstellung dürfen sie die Informationen in pseudonymisierter Form übermitteln. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Sorgeberechtigten frei- willig Hilfen in Anspruch nehmen. Ergibt sich hier kein wirksamer Schutz, erfolgt eine Mitteilung an das Jugendamt. Wichtig ist immer eine vollständige Dokumentation der einzelnen Schritte und Ein- schätzungen. Ein Mammutprojekt Die neue Kinderschutz-Leitlinie entspricht der höchsten Qualitäts- stufe und wurde vom Bundesgesundheitsministerium finanziell ge- fördert. Gestemmt wurde ein Mammutprojekt: Insgesamt rund 80 Fachgesellschaften und Organisationen verschiedenster Fachbereiche waren – unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin und sechs weiteren medizinischen Fach- gesellschaften und unter Steuerung eines Teams des Zentrums für Kinderheilkunde der Universität Bonn (Leitlinienbüro) – an dem Projekt beteiligt. Weitere Bundesministerien und Bundesbeauftragte waren mit eingebunden. Vonseiten der Zahnmedizin waren die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) mit weiteren Fachgruppierungen eingebunden, darunter die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde. Auch der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes war beteiligt. pr Materialien: Die Kinderschutz-Leitlinie liegt derzeit in einer Langfassung vor. Neben dieser und dem Leitlinienreport wurden weitere Materialien und Infor- mationen zur Leitlinie veröffentlicht. Sie finden diese Dokumente unter: \ https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027 –069.html oder \ https://www.kinderschutzleitlinie.de/de/leitlinie/leitlinie-materialien- zum-downloaden oder \ https://www.dgkim.de/kinderschutzleitlinie Das KSI-Implantologen Team freut sich auf Ihre Anfrage Das Original Über 25 Jahre Langzeiterfolg Das KSI-System · Einsteigerfreundlich · Sofortige Belastung durch selbstschneidendes Kompressionsgewinde · Minimalinvasives Vorgehen bei transgingivaler Implantation · Preiswert durch überschaubares Instrumentarium · Umfangreiches Fortbildungs- Angebot KSI-Seminarreihe 201 9 Praxisorientierte Einführung in die patienten- und anwen- derfreundliche Implantologie mit dem seit über 25 Jahren bewährten KSI-System. K.S.I. Bauer-Schraube GmbH Eleonorenring 14 · D-61231 Bad Nauheim Tel. (06032) 31912 · Fax (06032) 4507 E-Mail: info@ksi-bauer-schraube.de www.ksi-bauer.schraube.de Unsere Termine 2019: 14. / 15. Juni 16. / 17. August 27. / 28. September 8. / 9. November 13. / 14. Dezember
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