Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 109, Nr. 8, 16.4.2019, (832) Warum die Digitalisierung des Gesundheits- wesens aus Sicht der KZBV unbedingt in den Händen der Selbstverwaltung bleiben muss, brachte ihr stellvertretender Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer eingangs auf den Punkt: „Unsere Kolleginnen und Kollegen sollen die digitalen Lösungen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand nutzen und die unsäglichen Sanktionen seitens des Gesetzgebers nicht zu spüren bekommen.“ Kein einfacher Job, zumal der Bundes- gesundheitsminister gerne mal dazwischen funkt: „Dann kommt Herr Spahn, dem das alles viel zu lange dauert, und der meint, dass er das ohne die Selbstverwaltung viel schneller und besser kann!“ Sein Coup, die Bundesregierung mit einem Anteil von 51 Prozent zum Mehrheitsgesellschafter der gematik zu machen, komme einer Ver- staatlichung gleich und bedeute übersetzt, „die Selbstverwaltung kann gerne weiterhin mit ihrem Sachverstand und ihrer Sachnähe Vorschläge machen, entscheiden wird ab jetzt aber das BMG!“ Digitalisierung erfordert Sachnähe Generell werde vehement daran gearbeitet, die Kräfteverhältnisse zu verschieben – zu- lasten der Leistungserbringer. Einmal mehr deutlich werde dies bei der elektronischen Patientenakte (ePA), die das TSVG nämlich bei den Krankenkassen verortet, nicht bei der gematik. Für Pochhammer eine absurde Logik, da ja eigentlich ausgeschlossen sein soll und muss, dass die Krankenkassen über die Akte das Verhalten ihrer Versicherten steuern oder auf die dort eingestellten Gesundheitsdaten zugreifen können. Pochhammer: „Damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingt, müssen die Neuerungen funktionieren. Und hierzu braucht es Sachnähe, passgenaue Rahmen- bedingungen und bürokratiearme Lösungen. KZBV-Klausurtagung in Neu-Isenburg zum TSVG und zur Digitalisierung Das war David gegen Goliath! Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt nicht nur die Wartezeit auf Arzttermine, sondern auch die nächsten Schritte der Digitalisierung des Gesundheitswesens und – für die Praxen der zentrale Punkt – die Beschrän- kung der Z-MVZ-Gründungsberechtigung von Krankenhäusern per Quote. Top- Thema der Klausurtagung der Kassenzahnärzlichen Bundesvereinigung (KZBV) Ende März in Neu-Isenburg war daher: Was muss der Berufsstand tun, damit die Zahnärzte auch künftig die Versorgung flächendeckend – und freiberuflich – gewährleisten können? „Wir müssen absolute Transparenz über den Markt der Krankenhaus-MVZ herstellen und die Inhaberstrukturen ermitteln!“ Dr. Karl-Georg Pochhammer (KZBV), Christian Neubarth (Niedersachsen), Dr. Eric Banthien (Hamburg, verdeckt), Martin Hendges (KZBV), Dr. Jürgen Hadenfeldt (Niedersachsen), Michael Evelt (Westfalen-Lippe) und Marcus Koller. Alle Fotos: zm-ck 26 Politik

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