Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
zm 109, Nr. 8, 16.4.2019, (834) das Abrechnungsverhalten in Investor-MVZ starke Hinweise auf eine renditeorientierte Leistungserbringung liefert. Eßer: „Insofern hatte unsere Arbeit Erfolg. Eins ist indes klar: Ohne den Minister hätte es eine solche Regelung nicht gegeben.“ Ist die Quote erreicht, ist für den Investor Schluss! Wie das Gesetz wirkt und wo die neue Rege- lung ansetzt, demonstrierte der stellvertre- tende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges: „Weiß Gott kann man im Moment nicht davon sprechen, dass wir ein Versorgungs- problem haben“, verdeutlichte er einleitend. „Doch nicht zuletzt aufgrund der demogra- fischen Entwicklung wird die Versorgungs- situation in ländlichen und strukturschwachen Regionen zunehmend schwieriger, weil dort die Zahnarztdichte tendenziell abnimmt.“ Letztlich sei die Bereitschaft, sich auf dem Land niederzulassen oder eine Praxis zu übernehmen, vergleichsweise schwächer ausgeprägt als im städtischen Raum und in Ballungszentren. „Natürlich werden wir in Zukunft mehr Investoren auf dem Markt finden“, räumte Hendges ein. „Und ja: Krankenhäuser bleiben gründungsberech- tigt. Aber in einer gedeckelten Regelung. Und wir müssen bedenken: Ohne diese Regulierung gäbe es keine Quotierung. Tat- sache ist: Jetzt gibt es eine Quote, und wenn die erreicht ist, ist für den Investor Schluss!“ Wie Hendges mithilfe von Charts veranschaulichte, lenkt das Gesetz Investo- ren aus den Großstädten und Ballungs- gebieten in unterversorgte Bereiche. „Erste Private-Equity-Fonds haben Deutschland bereits den Rücken gekehrt, in Bayern hat schon ein Investor angekündigt, sich aus dem Markt zurückzuziehen: Sie finden ihre Interessen hier nicht mehr abgebildet – das Risiko ist schlichtweg zu groß. Und Dental- ketten mit mehr als 500 Praxiseinheiten, die solche Größenordnungen brauchen, um ihre Skalierungseffekte zu nutzen, werden es sich künftig gut überlegen, ob sie ihr Geschäftsmodell hier umsetzen können“, lautete sein erstes Fazit. Hendges: „In der Großstadt mit einem Planungsbereich ist die Wirkung klein, in allen anderen Bereichen groß. Stadtnah und im Speckgürtel? Dort wirkt ab Mai überall die 5-Prozent- Regelung!“ Der Zahnarzt bleibt freier Unternehmer „Private Equity ist ein schnelles Geschäft – egal, ob es sich um eine Schuhfabrik, eine Zahnarztpraxis oder um ein Freudenhaus handelt“, bilanzierte Eßer. „Ihr Ziel ist die Marktmacht, weil sie nur mit einer brutalen Expansionspolitik ihr Preisdumping durch- setzen können. Das heißt, mit dieser neuen Regelung wird unser Dentalmarkt für solche Investoren eher unattraktiv. Entscheidend ist, dass Zahnärzte freie Unternehmer bleiben können und nicht die Sklaven irgendwelcher Investoren-Ketten werden.“ ck Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) von 2012 hatte der Gesetz- geber bereits die Berechtigung zur Gründung von MVZ für jene Investoren erheblich eingeschränkt, die keinen fach- lichen Bezug zur medizinischen Versor- gung besitzen. Gleichwohl hatten solche Investoren nach wie vor über den Kauf eines (maroden) Krankenhauses Zugang zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Auch internationale Großinvestoren und Private-Equity-Gesellschaften drängen so auf den deutschen Dentalmarkt. Die Lücke entstand dadurch, dass imGKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) das Merkmal „fachübergreifend“ gestrichen und somit die Gründung arztgruppen- gleicher und mithin auch reiner Zahnarzt- MVZ ermöglicht wurde – was die oben genannte Entwicklung zusätzlich ver- schärft hat, da nunmehr auch bestehende Praxisformen respektive Zahnarztpraxen in MVZ umgewandelt werden können und somit potenziell der gesamte ambu- lante Versorgungsmarkt dem Zugriff von Finanzinvestoren offensteht. Mit dem neuen Paragrafen 95 Absatz 1b SGB schafft der Gesetzgeber nun eine spezielle zahnärztliche Regelung und begrenzt damit die Gründungsberechti- gung von Krankenhäusern auf differen- zierte Versorgungsanteile. \ Hintergrund Instrumente zur Sicherstellung der Versorgung vor dem Hintergrund des TSVG lautete die übergeordnete Fragestellung, auf der die Teilnehmer in AGs, im Plenum und als Impuls in Form von Referaten Antworten suchten. Ideen zur Nachwuchsförderung entwickelte zum Beispiel die „AG 5“, (im Bild: Jörg Meyer (Berlin), Michael Evelt (Westfalen-Lippe), Martin Sztraka (Bremen) und Ralf Wagner (Nordrhein)). Fortsetzung des Artikels auf Seite 30 2 28 Politik
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