Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 109, Nr. 8, 16.4.2019, (848) Laut BDK stellt sich der Fall wie folgt dar: Im Mitgliedermagazin BDK.info 5/2018 attestierte Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK- Bundesvorsitzender, in seinem Leitartikel zum Thema „Aligner Start-ups“ den Be- handlungen von DrSmile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. Konkret schrieb Köning: „Die Be- handlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“ „Wettbewerbswidrig, herabsetzend, ver- unglimpfend“ – so dagegen empfand die Urban Technology GmbH als Betreiberin des Aligner-Start-ups DrSmile diesen Artikel und leitete gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht Düsseldorf hat nun ent- schieden und wies den Antrag mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19) voll- umfänglich zurück: Die geäußerten Pas- sagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von DrSmile. Kein Diagnostikstandard mangels Röntgengeräts Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, begrün- deten die Richter ihr Urteil, „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime“. Dies sei bei Dr.Smile schon „mangels eines Röntgen- gerätes“ nicht möglich, der „Standard bei der Diagnostik [deshalb] unterschritten“. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Stan- dard einer kieferorthopädischen Behand- lung, die eine Verlaufskontrolle durch den/ die Arzt/Ärztin vorsieht“. „Um Patienten fachgerecht kieferorthopä- disch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigte Köning seine Kritik am Vor- gehen des Start-ups nach dem Urteilsspruch erneut. „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Gefahren für den Patienten führt.“ Es sei Aufgabe des Berufsverbands, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. DrSmile betont: Kein reiner Do-it-yourself-Ansatz! DrSmile weist die Kritik erneut von sich. In einer aktuellen Stellungnahme des Unter- nehmens heißt es: „DrSmile arbeitet an je- dem Standort mit approbierten Zahnärzten zusammen, die den Kunden vor der Be- handlung untersuchen und auch während der Therapie begleiten. Es gibt Vor-Ort- Termine mit dem Zahnarzt mindestens zur Mitte und zum Abschluss der Behandlung. Weitere Termine bei den Zahnärzten sind auf Wunsch des Patienten jederzeit möglich.“ Stelle einer der Zahnärzte im Rahmen der klinischen Prüfung vor Ort fest, dass eine Röntgenaufnahme nötig sei, werde diese angefordert oder erstellt. „Mit der Anschaf- fung von voll ausgestatteten Behandlungs- einheiten und Röntgengeräten legt DrSmile bewusst einen starken Fokus auf die Iden- tifikation von Zahnproblemen im Vorfeld. Damit grenzt sich DrSmile klar von reinen Do-it-yourself-Ansätzen im Dentalmarkt ab.“ Man werde sich daher weiter um eine Untersagung „derartig unkollegialer und unzutreffender Behauptungen in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht bemühen“. nb Urteil zu Aligner-Start-up Standard einer KFO-Behandlung ist bei DrSmile nicht gegeben Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) hatte sich im August 2018 deutlich gegen das Behandlungskonzept des Aligner-Start-ups „DrSmile“ ausgesprochen. Das Unternehmen zog wegen dieser „Schmähkritik“ vor Gericht – ohne Erfolg. Seit Ende 2017 vermarkten deutsche Start-ups Aligner-Therapien im Internet. Dabei stellen Patienten ihren Zahn- abdruck entweder selbst her oder besuchen zur Befundung einen Shop. Die Schienen kommen per Post. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Aligner Orthodontie (DGAO) sprechen sich deutlich gegen diese Online-Geschäfts- modelle aus. So könne die „Anleitung zur Selbstbehandlung, die Zurverfügung- stellung von Informationen oder Geräten zur Selbstbehandlung“ in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Fall von Komplikationen „als Körperver- letzung strafbar werden“, warnt die BZÄK. Hier finden Sie die zm-Titel- geschichte „Schöne Zähne per Post“ (zm 6/2018). \ Schöne Zähne per Post ALIGNER - THERAPIEN AUS DEM INTERNET Foto: zm-mg Foto: Adobe Stock - Andrey Popov 42 Politik

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